Sex-Täter im Solarium

MÜNCHEN - Er lockte eine Frau in die Sonnendusche – und fiel dann über sie her. Jetzt bekam der Angeklagte sein Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung und 1500 Euro Entschädigung an sein Opfer.
Paketfahrer Eyüp Y. (28) versteht heute selbst nicht mehr, warum er das getan hat: „Es tut mir sehr leid. Gott sei Dank ist es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen.“ Wegen sexueller Nötigung und Diebstahls stand Eyüp Y. vor dem Landgericht München II.
19. Dezember 2008, 12.30 Uhr, Fußgängerzone in Garmisch-Partenkirchen: Die attraktive Autoverkäuferin Sonja B. (34, Name geändert) sucht dringend nach einer Toilette und spricht den Angeklagten an. Der kann helfen. „Bei meinem Freund. Der hat hier ein Fitnessstudio“, sagt Eyüp Y. Nebenbei erzählt er ihr, dass sie in dem Studio eine Sonnendusche für wenig Geld nehmen könnte. Er würde den Preis mit seinem Spezl aushandeln.
Sonja B. willigt ein. 20 Minuten künstliche Sonne für zehn Euro. Sie geht in die Kabine, zieht sich aus und legt sich unters Solarium. Nach ein paar Minuten nickt sie ein. Das nutzt der Angeklagte schamlos aus. Er geht einfach in die Kabine, zieht sich nackt aus und legt sich auf Sonja B.
Die Frau schreckt auf und schreit: „Geh von mir runter. Ich bin verheiratet und will das nicht.“ Er versucht, sie zu küssen und in sie einzudringen. Schafft es aber nicht. Er sagt: „Ich finde dich geil.“ Dann will er ihr eine Flasche Sekt kaufen, damit ihr der Sex leichter fällt. Sonja B. täuscht vor, dass sie darauf eingeht. Als Eyüp Y. Sekt holen geht, kann die junge Frau fliehen.
Der Angeklagte klaut ihr noch die Fossil-Uhr (80 Euro). Über seinen Anwalt Frank Klahre hat er ein volles Geständnis abgelegt. Urteil: zwei Jahre auf Bewährung und 1500 Euro Schmerzensgeld an Sonja B. Torsten Huber