Sex-Opa (66) muss vier Jahre ins Gefängnis
München In seinem letzten Wort zum Prozessende am Mittwoch betont Stefan W. (66), dass er vor allem hoffe, dass sein Enkel Leon (Schutzname) keine bleibenden Schäden davon trage.
Er hatte sich bei drei Gelegenheiten an dem siebenjährigen Bub vergriffen. Dabei stand er zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe unter Führungsaufsicht. Wie Stefan W. wohl bewusst war, durfte er Kinder nicht einmal beherbergen.
Gleichwohl ließ er es zu, dasss sein Stiefenkel in den Pfingstferien 2015 bei ihm und seiner Frau in der Nähe von Bad Tölz übernachtete.
Sein Anwalt Thomas Novak plädierte auf vier Jahre Haft und blieb damit zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte den Eindruck gewonnen, dass Stefan W. das Unrecht seiner Taten immer noch nicht so recht einsehen wolle. Doch seine Worte der Reue scheinen das Gericht überzeugt zu haben. Die Kammer beließ es bei vier Jahren Haft.
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