Sex gegen Rezepte: BGH spricht Münchner Gerichtspsychiater frei

Der Gerichtspsychiater soll die Drogenabhängigkeit der Staatsanwältin ausgenutzt haben. Er habe ihr für Sex Medikamente verschrieben. Im Juli wurde er vom Landgericht München deswegen zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat das nun einkassiert.
az/dpa |
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Der Gerichtspsychiater wurde vom BGH freigesprochen.
jot Der Gerichtspsychiater wurde vom BGH freigesprochen.

Karlsruhe - Sein Verhalten sei nicht strafbar gewesen, wurde am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt. Mit der alkohol- und medikamentenabhängigen Frau hatte der heute 61-Jährige Gerichtspsychiater 2010 eine sexuelle Beziehung. In dieser Zeit verschrieb er ihr auf ihren Wunsch Beruhigungsmittel und überließ ihr Blankorezepte. Das Münchner Landgericht hatte dies als "sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnisses" gewertet und den damals 60-Jährigen im Juli 2015 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

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"Gigantische Ohrfeige für die Münchner Justiz"

Für den BGH stellt sich der Fall aber anders dar: Die 15 Jahre jüngere Frau habe das Interesse des Mannes an ihr ausgenutzt, um ihn "für ihre Ziele zu instrumentalisieren". Sie sei ihm auf Augenhöhe begegnet. Ihr Handeln stelle sich "als Ausdruck ihrer sexuellen Selbstbestimmung und nicht als deren Missbrauch" dar. Die Revision des Psychiaters hatte damit Erfolg.

Das sei eine "gigantische Ohrfeige für die Münchner Justiz", wird der Anwalt des Forensikers in der "SZ" zitiert. Dass ein Senat einen Angeklagten freispreche, komme "ganz, ganz selten vor". Mit der Entscheidung sei sein Mandant, dessen Existenz durch die Ermittlungen und den Prozess zerstört worden sei, "voll rehabilitiert".

 

 

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