Sex auf der Wiese: Pärchen muss zahlen

Der Amtsrichter verurteilt einen Koch zu 90 Tagessätzen, seine Verlobte kommt mit 35 davon. Die beiden sollen Geschlechtsverkehr in einer Pasinger Grünanlage gehabt haben, was das Pärchen allerdings bestreitet.
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Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wurde das Pärchen zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Daniel Reinhardt/dpa Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wurde das Pärchen zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild)

München - Der Angeklagte beugt sich bedrohlich nahe über den Zeugen: "Sie hätten schon so dastehen müssen, um den Geschlechtsverkehr sehen zu können", sagt der Koch (41). Ihm und seiner Verlobten, einer 26-jährigen Verkäuferin, werden Erregung öffentlichen Ärgernisses vorgeworfen. Am 12. September 2016 haben sich die beiden in einer Pasinger Grünanlage an der Würm vergnügt. Nach einem Nacktbad in dem kleinen Gewässer dort, kam es zu Zärtlichkeiten. Das bestreiten die beiden nicht. Wohl aber, dass sie Oral- oder gar Geschlechtsverkehr hatten.

Genau das aber will ein 19-jähriger Schüler beobachtet haben. Dazu sahen er und seine Begleiterin auch kleine Kinder, die das Geschehen auf der Wiese interessiert verfolgten. Darum hätten sie die Polizei alarmiert, erklären die Zeugen.

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Nicht nur wegen der Beugehaltung-Demonstration des Angeklagten: Es geht am Montag hoch her in dem Prozess. Amtsrichter Matthias Enzler bleibt ob der ständigen Unterbrechungen durch den arbeitslosen Koch erstaunlich ruhig. Irgendwann wird es ihm aber zu viel. Er droht bei der nächsten Störung eine Ordnungsstrafe an. Das wirkt. Allerdings nur ungefähr zwei Minuten.

Dabei müsste es der 41-Jährige besser wissen. Es ist nicht der erste Auftritt vor Gericht. 27 Vorstrafen (u.a. Beleidigung, gefährliche Körperverletzung) hat er auf dem Konto. Auch deshalb wird er zu 900 Euro (90x10) Geldstrafe verdonnert. Seine Verlobte kommt mit 350 Euro Strafe davon.

Die Begründung will der Verurteilte gar nicht zu Ende anhören. Wutschnaubend rennt er aus dem Gerichtssaal.

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