Sex-Attacke am Stachus: 18-Jährige genötigt

18-Jährige genötigt: Die Amtsrichterin schickt den Angreifer für 14 Monate ins Gefängnis.
von  John Schneider

München Als er das Urteil hörte, sank der Kopf des 19-jährigen Angeklagten auf die Bank vor ihm. Dass er 14 Monate ins Gefängnis muss, hatte der junge Mann offenbar nicht erwartet. Doch die Amtsrichterin Christiane Karrasch fand ihn der sexuellen Nötigung für schuldig und glaubt auch nicht, dass er jemals außerhalb des Gefängnisses das Unrecht seiner Tat einsehen wird.

Das war geschehen: Am 17. März in den frühen Morgenstunden war die 18-jährige Petra R. (Name geändert) nach einem Streit mit einem Freund am Stachus in der Einkaufspassage zurückgeblieben. „Ich wusste nicht, wie ich nach Hause kommen sollte“, berichtet sie im Zeugenstand.

Sie stockt. Man merkt ihr an, wie unangenehm ihr die Aussage ist. Aber dann erzählt sie doch. Der 19-Jährige sei plötzlich auf sie zugekommen. Anfangs sei das Gespräch noch freundlich gewesen, erinnert sie sich, sie habe dem Westafrikaner sogar ihre Handynummer gegeben. Allerdings nur, um ihn loszuwerden.

Doch der Mann ließ nicht locker, verfolgte sie weiter. Dann packte der Sex-Täter zu. Er zwang ihr einen Zungenkuss auf und griff ihr in die Hose. Ein Passant sah’s und griff ein. Dafür gab’s Lob von der Richterin: „Das ist nicht selbstverständlich in unserer Gesellschaft.“

Für ihr Urteil waren zwei Faktoren entscheidend: Zum einen die schweren Folgen für das Opfer, die erst unter Schlafstörungen litt und seit dem Vorfall nicht mehr ausgehen mag. Vor allem aber die mangelnde Reue des Angeklagten, der versuchte, den Übergriff zu beschönigen.

Der junge Flüchtling sei traumatisiert, habe sich bislang in München aber gut aufgeführt, warb Anwalt Hartmut Wächtler um Milde: „Wenn Sie seine Zukunft verbauen wollen, dann schicken Sie ihn ins Gefängnis.“ Umstimmen konnte er die Richterin nicht

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