Sex am See: Rentner geht dazwischen
Ein 29-Jähriger ist beim Sex im Freien von einem Rentner gestört worden. Da flogen die Fäuste. Es kam zum Prozess.
MÜNCHEN Erzwungener Coitus interruptus: Reinigungskraft Siegfried K. (29) wurde bei seiner Luft-Nummer mit Freundin Natascha B. (23, Name geändert) von einem Rentner gestört. Da flogen die Fäuste. Jetzt steht Siegfried K. wegen Körperverletzung vor dem Münchener Amtsgericht.
Es passierte am 5. Juni 2010, 9.15 Uhr, am Nordost-Ufer am Lerchenauer See in Feldmoching: Peter-Josef N. (66) ist mit seinem Hund beim Gassi gehen: „Ich wollte zum Fußballplatz, um später dort eine Kinder-Mannschaft zu trainieren." Der offizielle Weg ist durch dichtes Gebüsch gesäumt. Zwischen der Grünbepflanzung gibt es ausgetretene Wege – eine Abkürzung zum Fußball. „Plötzlich sehe ich zwei nackte Menschen." Der Angeklagte Siegfried K. liegt mit dem Rücken am Boden. Natascha B. in Reiterstellung auf ihrem Lover.
Der Rentner mahnt: „Hört auf damit.“ Aber die beiden sind im Liebesrausch. Sie bekommen zunächst nichts mit. Peter-Josef N. zieht sein Handy, nähert sich dem Paar und ruft: „Aufhören oder ich hole die Polizei.“
Nun reagiert der Angeklagte. Er springt auf. Geht auf den Rentner mit erigiertem Penis zu, schreit: „Willst du mich befriedigen?“ Dann schlägt er laut Anklage zu, trifft den Rentner mehrmals am Kopf. Später werden eine Platzwunde an der linken Schläfe, Jochbein- und Schädelprellung diagnostiziert.
Zufällig kommt ein Jogger vorbei. Ein Polizeibeamter. Er geht dazwischen und alarmiert seine Kollegen.
Der Angeklagte Siegfried K. schweigt vor Gericht: „Ich will dazu nichts sagen.“ Die schriftliche Zeugenaussage des Polizisten, der wegen seines Urlaubs nicht zum Prozesstermin erscheinen konnte, ist mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft München I nicht ganz stimmig: „Ich hörte Hilferufe.“ Hinter den Hecken und Buschwerk sieht er zwei Männer: „Die haben sich gegenseitig mit Fäusten geschlagen. Keiner von beiden war im Nachteil.“ Weiter heißt es im Protokoll: „Einer war nackt, trug nur noch Socken.“
Richterin hakte beim Rentner nach: „Also haben sie sich gegenseitig mit Fäusten traktiert?“ Der Rentner: „Schade, dass der Polizeibeamte nicht da ist. Ich würde ihn befragen. Ich habe den Angeklagten nur umklammert, weil ich fast ohnmächtig war.“
Richterin: „Warum sind Sie nicht einfach weiter. Warum spielen Sie hier die Sittenpolizei?“ Die Frage trifft den Rentner. Er ist völlig empört, kramt Zeitungsausschnitte mit Strafprozessen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses heraus: „So etwas ist strafbar! Warum wird das hier nicht angeklagt? Später wären da die Jugendlichen vorbei gekommen.“
Jetzt will die Richterin Klarheit. Der Beamte und die Freundin werden am 13. Januar gehört. Die Freundin wird polizeilich vorgeführt und bekommt 200 Euro Ordnungsgeld, weil sie zum ersten Prozesstag nicht erschienen ist.
Torsten Huber
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