Serkan droht Lebenslang

MÜNCHEN/BAD SAAROW - Die U-Bahnschläger stehen wegen Mordversuchs vor Gericht. Blüht Serkan A. (20) und Spiridon L. (18) nach einer mehrjährigen Haftstrafe das gleiche Schicksal wie Mehmet alias Muhlis A.?
Der Türke Mehmet war nach einer Serie von Straftaten in die Türkei ausgewisen worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will sich auf der Innenministerkonferenz, die derzeit in Bad Saarow bei Berlin stattfindet, für eine schnellere Abschiebung von kriminellen Ausländern stark machen. Eine entsprechende Bundesrats- Initiative ist bereits auf dem Weg.
Zwei Merkmale eines Mordversuchs
Wie die AZ am Donnerstag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft München I gegen Serkan A. und Spiridon L. Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Am 20. Dezember hatten sie den pensionierten Schulleiter Bruno N. im U-Bahnhof Arabellapark fast totgeprügelt und -getreten. Das 76-jährige Opfer erlitt einen dreifachen Schädelbruch. Bruno N. leidet nach wie vor unter den Folgen. Die brutale Attacke erfüllt für die Staatsanwaltschaft zwei Merkmale eines Mordversuchs: Heimtücke und niedere Beweggründe. Sechs Monate nach der Tatwerden sich Serkan und Spiridon vor Gericht verantworten müssen.
Spiridon L., der zwei Wochen vor Prozessbeginn 18 Jahre alt wird, blühen maximal zehn Jahre Haft. Er wird nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ob der Heranwachsende Serkan A., der sich einer Begutachtung durch einen Psychiater verweigert hat, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, wird sich erst im Prozess herausstellen. Nach Erwachsenen- Strafrecht kann er wegen Mordversuchs theoretisch zu Lebenslang verurteilt werden.
Abschiebung droht
Außerdem droht den beiden im Fall einer mehrjährigen Gefängnisstrafe die Abschiebung. Spiridon L. wurde in Thessaloniki geboren, Serkan A. hat türkische Eltern, ist aber in München geboren – wie Mehmet. Wenn es nach Innenminister Herrmann geht, sollten bereits Ausländer ausgewiesen werden, die zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Nach jetziger Rechtsprechung ist eine Ausweisung nur bei sehr schwerwiegenden Straftaten und Wiederholungsgefahr möglich. Außerdem spielen mögliche Vorstrafen eine Rolle.
Nina Job