Sepp Krätz: Bewährung und 570.000 Euro Strafe

Urteil Im Prozess gegen Wiesn-Wirt Sepp Krätz: Der Gastronom bekommt Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung und muss 570.000 Geldstrafe bezahlen.
von  Thomas Müller
Wiesn-Wirt Sepp Krätz: Zwei Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt.
Wiesn-Wirt Sepp Krätz: Zwei Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt. © dpa

Urteil im Prozess gegen Wiesn-Wirt Sepp Krätz: Der Gastronom bekommt Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung und muss 570.000 Geldstrafe bezahlen.

München - Im Prozess gegen Oktoberfest-Wirt Sepp Krätz wegen Steuerhinterziehung ist das Urteil gefallen! Krätz bekommt ein Jahr und zehn Monate Gefängnis auf Bewährung und muss 300 x 1900 Euro Tagessatz an Geldstrafe bezahlen. Das sind 570.000 Euro.

Zunächst hatte vor dem Münchner Landgericht die Staatsanwältin plädiert. Sie hatte gefordert: 24 Haft auf Bewährung sowie eine saftige Geldstrafe: 300 Tagessätze mal 4200 Euro. Unterm Strich also 1,26 Millionen Euro.

Nicht ganz uninteressant: Der Verdienst von Sepp Krätz ist jetzt ebenfalls amtlich: 3,1 Millionen Euro soll Sepp Krätz mit dem Hippodrom 2013 verdient haben. Netto verbleiben Krätz demnach 1,5 Millionen Euro.

Krätz hatte zugegeben, dass er im Hippodrom auf dem Oktoberfest und in seinem Lokal „Andechser am Dom“ insgesamt gut 1,1 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust hatte.

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