Semmeln vor Gericht

Es geht um die Frage, wie (un)hygienisch Backshops mit Selbstbedienung sind. Weil sich Kunden die Ware oft mit der Hand greifen, will das KVR reagieren. Zwei Händler klagen dagegen.  
John Schneider |
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Eklig oder in Ordnung? Ein Münchner Gericht beschäftigt sich mit der Frage, ob Semmeln in solchen Selbstbedienungs-Boxen angeboten werden dürfen.
dpa/Paul Knecht Eklig oder in Ordnung? Ein Münchner Gericht beschäftigt sich mit der Frage, ob Semmeln in solchen Selbstbedienungs-Boxen angeboten werden dürfen.

Es geht um die Frage, wie (un)hygienisch Backshops mit Selbstbedienung sind. Weil sich Kunden die Ware oft mit der Hand greifen, will das KVR reagieren. Zwei Händler klagen dagegen

 

MÜNCHEN Sind Back-Shops, die nach dem Selbstbedienungs-Prinzip funktionieren, unhygienisch und gesundheitsgefährdend? Diese Frage bewegte gestern die Gemüter und das Bayerische Verwaltungsgericht.

Der Fall: Zwei Haidhausener Backshop-Betreiber hatten Bescheide der Stadt München bekommen, wonach sie „Rücklegesperren“ für ihre Brezen und Semmeln einführen müssen. Diese sollen verhindern, dass Kunden die Waren erst anfassen und dann wieder zurücklegen. Bei Verstößen drohte ihnen ein Zwangsgeld von 5000 Euro. Die Betreiber klagten vor dem Verwaltungsgericht. Eine solche Sperre bedeute einen hohen Aufwand und enorme Kosten, argumentierten sie. Die Vorgabe widerspräche außerdem dem Prinzip der Selbstbedienung.

Eine Klage mit Pionier-Charakter: 70 Backshops gibt es in München. Dazu kommen die SB-Regale der Supermärkte. Sie alle müssten fürchten, dass ihnen Bescheide des KVR ins Haus flattern.

Die Argumente der Stadt: In den Semmelboxen können Krankheitserreger übertragen werden, wenn sich Kunden die Backwaren greifen. Eine Expertin des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigte diese Befürchtung: „Wir haben im Labor nachweisen können, dass Salmonellen auf diese Weise übertragen werden können.“

Das Urteil der Europa-Richter: Die bereits 2009 angestrengte Klage war zunächst ausgesetzt worden, weil man abwarten wollte, wie der Europäische Gerichtshof in einer ähnlichen Sache aus Österreich entscheidet. Das im Oktober ergangene Urteil gab den Backshops kräftigen Rückenwind. Denn die Europa-Richter schoben aus ihrer Sicht überzogenen Hygiene-Vorschriften einen Riegel vor. Semmeln, die in SB-Boxen verkauft werden, seien für den Verzehr geeignet und nicht gesundheitsgefährdend.

Die Entscheidung: Am Ende durften die Kläger strahlen. Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts hob beide Bescheide des KVR auf. Semmeln und Brezen darf man sich also auch weiterhin aus den SB-Boxen im Backshop holen.

 

 

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