Selbsternannter "Volkslehrer" wegen Volksverhetzung verurteilt

Der rechtsextreme Blogger (40) Nikolai N. hat in Dachauer KZ-Gedenkstätte den Holocaust relativiert.
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In der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau hat ein rechtsextremer Blogger den Holocaust relativiert. Jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild)
Sven Hoppe/dpa In der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau hat ein rechtsextremer Blogger den Holocaust relativiert. Jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild)

München - Bis spät in den Freitagabend tagte das Landgericht. Dann erst fiel das Urteil: Der rechtsextreme Videoblogger Nikolai N. (40) wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der selbsternannte "Volkslehrer" hatte im Februar 2019 auf dem Gelände der Gedenkstätte für das KZ Dachau gegenüber einer Schülergruppe den Holocaust relativiert.

Rechtsextremer Blogger muss 6.000 Euro Strafe zahlen

Die Reaktion der Verantwortlichen der Gedenkstätte, die damals Anzeige erstattet hatten, zu dem Richterspruch fällt zwiespältig aus. Genugtuung über den Schuldspruch, aber Kritik am Strafmaß. Nikolai N. muss demnach wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen. Der Kameramann, der ihn begleitete, wurde wegen Hausfriedensbruchs ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt.

"Ich bin wirklich froh, dass auch das Landgericht die Verharmlosung beziehungsweise Leugnung des Nationalsozialismus auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau als völlig inakzeptabel betrachtet", erklärt Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann.

Strafe zu niedrig? Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft ohne Bewährung

Aber das Strafmaß erscheint ihr zu niedrig: "Die Gedenkstätte bedauert außerordentlich, dass das Gericht in seinem Urteil hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückbleibt und prüft die eigenen rechtlichen Möglichkeiten." Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Nikolai N. selber hat sich im Prozess als Justizopfer dargestellt.

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"Die KZ-Gedenkstätte Dachau ist ein Ort zur Erinnerung an die Menschen, die im KZ Dachau litten, und an die über 41.500 Häftlinge, die zu Tode kamen." Die Gedenkstätte habe den Charakter eines Orts der Trauer, des Gedenkens, heißt es in der Mitteilung weiter.

"Auf ihrem Gelände duldet die KZ Gedenkstätte Dachau keine rechtsextremen oder rassistischen Äußerungen oder Symbole und wird auch in Zukunft mit allen Mitteln gegen entsprechende Vorfälle vorgehen", sagt Hammermann.

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4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • luxemburger am 01.12.2020 11:26 Uhr / Bewertung:

    Stammt der Mann aus einer alten Nazifamilie?

  • Pick am 30.11.2020 21:02 Uhr / Bewertung:

    Dieser Antisemit genießt leider zu viel Aufmerksamtkeit bei Coronaleugnern, Nazis und Konsorten.

  • Bahnwärter Thiel am 30.11.2020 19:59 Uhr / Bewertung:

    Was genau hatte der Angeklagte gemacht, lt Bericht hatte er den Holocaust relativiert. was ist damit KONKRET gemeint ?

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