Selbstauskunft: Mieter lügt und wird gekündigt

Bei der Bonität geschwindelt: Da ist eine Kündigung laut Amtsgericht in Ordnung.
von  John Schneider

München Stattliche 3730 Euro Miete kostet das Grünwalder Einfamilienhaus. Viel Geld, aber ein 50-jähriger gab laut Amtsgericht bei der Selbstauskunft an, dass er sich das als Selbstständiger mit einem Jahreseinkommen von 120 000 Euro durchaus leisten könne. Zumal seine Ehefrau (47) noch einmal 22 000 Euro dazu verdiene. Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn gebe es nicht. Auch eine eidesstattliche Versicherung habe er nicht abgeben müssen. Das war gelogen.

Nachdem die Familie – in das Haus waren im Mai 2013 auch die 13 und 16 Jahre alten Kinder eingezogen – nur schleppend und nach Aufforderung zahlte und die Miete im Herbst 2014 für zwei Monate ganz schuldig blieb, kündigten die Vermieter den Mietvertrag und holten eine Bonitätsauskunft ein. Sie erfuhren, dass seit zwanzig Jahren unbefriedigte Vollstreckungen gegen den Mann laufen und er im Oktober 2012 eine eidestattliche Versicherung abgeben musste.

Die Mieter weigerten sich aber auszuziehen, zahlten stattdessen die Mietrückstände nach. Dennoch erhoben die Vermieter Klage auf Räumung des Hauses. Die falschen Angaben in der Selbstauskunft hätten das Vertrauensverhältnis restlos zerstört.

Das sah auch die Amtsrichterin so. Die Mieter müssen das Haus fristlos räumen, entschied sie. Falsche Selbstauskunft und wiederholte Zahlungsrückstände seien Grund genug für eine fristlose Kündigung. Daran ändere auch die Nachzahlung nichts.

Die Mieter gingen in Berufung – und holten sich beim Landgericht eine erneute Abfuhr ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

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