Sektenguru Shanti gesteht sexuellen Missbrauch an Buben

Nach zwölf Prozesstag hat Esoterik-Musiker Oliver Shanti (60) am Donnerstag die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen eingeräumt. Aber: Mädchen will er nichts angetan haben
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Oliver Shanti vor Gericht.
ap Oliver Shanti vor Gericht.

MÜNCHEN - Nach zwölf Prozesstag hat Esoterik-Musiker Oliver Shanti (60) am Donnerstag die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen eingeräumt. Aber: Mädchen will er nichts angetan haben

Es war eine kleine Überraschung: Über seine Verteidiger Sebastian Bartels und Thomas Novak legte Sekten-Guru Oliver Shanti (60) vor dem Münchner Landgericht ein Teilgeständnis ab. Er räumte den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von zwei Buben ein, die 2002 Anzeige gegen ihn erstattet haben.

Die Anklage geht aber von einer weitaus größeren Anzahl aus. Demnach soll er in seiner portugiesischen Finca von 1985 bis 1998 sechs Kinder, darunter auch zwei Mädchen, in insgesamt 314 Fällen missbraucht haben. Verteidiger Bartels: „Der Angeklagte betont aber, dass er sich noch nie für Mädchen interessiert habe.“ Oberstaatsanwältin Christine Schäfer erwiderte: „Das glaube ich ihm nicht, dass mit den Mädchen gar nichts war.“

Shanti flog auf, weil ihn zwei Missbrauchsopfer anzeigten

Wie berichtet, hatte der Sekten-Guru und Esoterik-Musiker, der mit seinen CDs Millionen verdiente, versucht, sich auf der Krankenstation der JVA Stadelheim das Leben zu nehmen.

Das Gericht hatte am letzten Verhandlungstag eine Haftstrafe von nicht mehr als sieben Jahren in Aussicht gestellt, wenn er ein umfassenden Geständnis ablegt. Die Verteidigung verlangte nicht mehr als vier Jahre. Der Deal platzte schließlich, weil Shanti nicht alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt hat. Noch zu Prozessbeginn hatte Shanti eine „Verschwörungs-Theorie“ gegen ihn aufgebaut. Eine Mitarbeiterin, die er aus seinem Musikverlag entlassen hatte, wolle ihn vernichten.

Aufgeflogen ist Shanti durch die Anzeige zweier Opfer. Rechtsanwältin Ricarda Lang tritt für sie als Nebenklägerin im Verfahren gegen Shanti auf und hat damit Einfluss auf das Strafmaß. „Im Januar 2002 kamen sie in meine Kanzlei“, so Lang, ein Mandant von ihr sei bereits verstorben. Sie schilderte ihn als „introvertiert“. Sexuelle Begriffe kamen ihm nur schwer über die Lippen. „Ich musste ihn unten anfassen“, so beschrieb der junge Mann die sexuellen Übergriffe.

Belastend für das Opfer war auch die polizeiliche Vernehmung. „Der Kommissar hatte ein Auftreten wie Schimanski und fragte meinen Mandanten: ,Bist du jetzt schwul?’“, sagte Lang. Ihr Mandant wollte nicht, dass Shanti bestraft wird: „Er wollte nur, das ihm unverzüglich Einhalt geboten wird.“ Der Prozess dauert an.

Torsten Huber

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