Sein tragischer Tod kommt jetzt vor Gericht

Ein Lkw-Fahrer (57) überrollt den Musik-Manager Monti Lüftner auf einem Recyclinggelände in München-Garching. Er starb noch am Unfallort an seinen Verletzungen.
von  Torsten Huber
Musik-Manager Monti
Lüftner († 77): Auf dem
Betriebsgelände „AR
reenergie + rohstoffe
GmbH“ (Foto unten) in
Garching bei München
wurde der Manager am
7. Mai 2009 von einem
Laster überrollt.
Musik-Manager Monti Lüftner († 77): Auf dem Betriebsgelände „AR reenergie + rohstoffe GmbH“ (Foto unten) in Garching bei München wurde der Manager am 7. Mai 2009 von einem Laster überrollt. © API

 

Ein Lkw-Fahrer (57) hatte den Musik-Manager auf einem Recyclinghof überrollt.

München Nun also doch: Der tragische Unfalltod des Musik-Managers Egmont „Monti“ Lüftner (†77) hat ein juristisches Nachspiel. Am 31. März, um 9 Uhr, muss sich der Todesfahrer Dimitri B. (57, Name geändert) vor dem Münchner Amtsgericht verantworten.

Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Rückblick: Am 7. Mai 2009, gegen 16.15 Uhr, befährt Dimitri B. mit seinem Renault-Laster das Recyclinggelände in Garching bei München. Dabei überrollt er mit dem rechten Vorderreifen Lüftner, der noch am Unfallort an seinen zahlreichen Verletzungen verstirbt (AZ berichtete).

Nach Aussage des Lkw-Fahrers habe Lüftner im so genannten Toten Winkel gestanden. „Ich kann mir nicht erklären, wie das passiert ist“, sagt der Kraftfahrer. Die Staatsanwaltschaft München I ließ ein Sachverständigen-Gutachten vom Ingenieurbüro „Strouhal & Lehwald“ anfertigen.

Ergebnis: „Der Fußgänger (Lüftner, die Red.) war für den Beschuldigten schwer erkennbar, jedoch war dieser, als der Lkw anfuhr bzw. kurz danach, mindestens über einen Zeitraum von einer Sekunde aus der Position des Lkw-Fahrers zu sehen. Durch eine Bremsung hätte sich der tödliche Überrollvorgang nicht ereignet.“

Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl: 90 Tagessätze à 30 Euro (2700 Euro) und einen Monat Fahrverbot. Anwalt Manfred Plautz will mit einem zweiten Gutachten vor Gericht die Unschuld seines Mandant beweisen: „Das Gutachten der Staatsanwaltschaft ist lückenhaft und sachlich falsch.

Die Feststellungen des Gutachters sind spekulativ und reichen für eine Verurteilung nicht aus.“ Sein Mandant selbst muss nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Das hat der Richter so angeordnet. „Mein Mandant leidet an einem schweren Trauma. Er ist berufsunfähig, kann seinen Job als Kraftfahrer nicht mehr ausüben“, sagt Anwalt Plautz. Jetzt haben die Richter das letzte Wort.

 

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