Seidls Twitter-Affäre: Aufklärung ist Pflicht

Natürlich gilt für CSU-Stadtrat Otto Seidl die Unschuldsvermutung. Obwohl die Indizien etwas anderes nahelegen, streitet er vehement ab, Urheber der abstrusen Nacktfoto-Nachricht zu sein.
Das ist in Ordnung. Aber nun darf er sich nicht darauf zurückziehen, dass ihm mal einer das Gegenteil beweisen soll. Er muss selbst aufklären; das ist er nicht nur seinen Wählern, sondern auch den Fraktionskollegen schuldig, die ihn gerade zum Wiesn-Stadtrat befördert haben.
Ein zwingender Rücktrittsgrund wäre die sexistische Twitter-Nachricht für Seidl womöglich ohnehin nicht gewesen. Falls er sich nun in eine Notlüge verrannt hat, wäre er allerdings nicht im Amt zu halten.