Sedlmayr-Mörder will 22000 Euro vom Staat

Justizkasse kassierte Versteigerungserlös von Wertgegenständen, die dem Verurteilten gehören sollen. Der verklagt den Freistaat.
München Peter T. (Name geändert) wurde 1993 wegen Mordes an dem Volksschauspieler Walter Sedlmayr zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und bürdete ihm die Kosten des Verfahrens auf.
Um diese Kosten geht es bei der Klage, die Peter T. – inzwischen wieder auf freiem Fuß – angestrengt hat. Die Behörden hatten Wertgegenstände sichergestellt, die ihm zugeordnet wurden. Obwohl sie nicht bei ihm, sondern bei einem Bekannten gefunden wurden.
2011 wurden Teile versteigert. Der Erlös von 22 102, 20 Euro floss zwecks (teilweiser) Kostenerstattung für den Sedlmayr-Prozess (der kostete knapp 200 000 Euro) in die Justizkasse.
Doch Peter T. meint, dass sei zu Unrecht geschehen. Ihm gebühre das Geld, da die Erstattungsansprüche längst verjährt seien. Die Pfändungsbeschlüsse seien zudem zu wenig konkret gewesen.
Der Freistaat bringt aber vor, der Kläger sei gar nicht Eigentümer der Gegenstände gewesen. Es handele sich um Hehlerware. Ein Teil der Gegenstände sei den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben worden. Die Pfändung sei wirksam, weshalb die Verwertung auch noch nach Verjährung der Forderung möglich sei.
Richter Frank Tholl findet die Sache „interessant“. Zwei Fragen seien jetzt wichtig: Warum waren die Gegenstände bei dem Bekannten von Peter T. und welche Gegenstände wurden tatsächlich verwertet. Eine Liste darüber liegt dem Gericht bislang nicht vor.
Rechtsanwalt Andreas Geipel – sein Mandant war am Mittwoch nicht erschienen – machte einen Vergleichsvorschlag, vorbehaltlich der Zustimmung von Peter T.. „Wir schlagen das in der Mitte durch“, sagt er. Dann würde sein Mandant noch etwas über 11 000 Euro bekommen, das Gericht aber stark entlastet und eine Berufung vermieden.
Sein Gegenüber, Anwalt Michael Then, winkt ab: „Manchmal ziehen wir Rechtssicherheit vor.“ Will heißen, die Aussicht bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, schreckt den Vertreter des Freistaats nicht.
Der Prozess wird fortgesetzt.