Schwierige Ermittlungen nach dem Surferunfall auf der weltberühmten Eisbachwelle
München – Um die Unfallstelle an der weltberühmten Surferwelle im Englischen Garten genau zu untersuchen, muss der Wasserpegel des Eisbachs deutlich abgesenkt werden. Erst dann können Spezialisten die Anlage und die vier Reihen aus Steinen begutachten. Manche aus der Surferszene vermuten, dass sich genau dort die Sicherungsleine der 33-Jährigen verfangen haben könnte, als sie am Mittwochabend beim Surfen verunglückte. Die Frau liegt seitdem in kritischem, aber stabilem Zustand auf der Intensivstation eines Krankenhauses.
Unfall oder doch fahrlässige Körperverletzung?
"Verkehrspolizei und Staatsanwaltschaft München I ermitteln", sagte Polizeisprecher Christian Poganski. Denkbar wäre, dass jemand beispielsweise einen E-Scooter, einen Einkaufswagen, ein Radl oder Ähnliches an der Stelle im Wasser versenkt hat und sich die Sicherungsleine der Surferin daran verfing. Dann käme juristisch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung infrage. Es könnte sich aber auch rein um einen tragischen Unfall handeln. Nach Angaben des Polizeisprechers werden derzeit alle Möglichkeiten in Betracht gezogen.
Die Risiken, die Eisbachwelle zu zähmen
Um die Unfallstelle gefahrlos und gründlich absuchen zu können, müsste der Wasserpegel des Eisbachs deutlich gesenkt, vielleicht müsste er sogar in dem Bereich trockengelegt werden. Eine "Drosselung des Eisbachs umfasst eine sorgfältige Planung und Abwägung aller möglichen Maßnahmen. Dabei müssen sowohl technische als auch umweltrechtliche Aspekte berücksichtigt werden", so Christian Poganski. Es handle sich um "einen erheblichen Eingriff in das Ökosystem".
Das Referat für Klima- und Umweltschutz sowie das Baureferat sind in die Vorbereitungen bereits einbezogen. Einen Terminplan, wann und wie die Aktion abläuft, gibt es noch nicht.
Wer haftet im Fall der Fälle
Die Eisbachwelle bleibt nach dem schweren Unfall weiter gesperrt. Wie lange dies aufrechterhalten wird, lasse sich aktuell nicht abschätzen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Was eventuelle spätere Haftungsfragen betrifft, ist die Sachlage juristisch klar geregelt. In einer Allgemeinverfügung der Stadt München heißt es dazu in Abschnitt II: "Das Risiko, das bei der Nutzung des Eisbaches für Leib und Leben bzw. die eigene Gesundheit besteht, trägt der jeweilige Surfer bzw. die jeweilige Surferin selbst.
Die Landeshauptstadt München haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung ihrer Überwachungsverpflichtung; diese Überwachung erfolgt in der Regel bei der amtlich festgesetzten Bachauskehr im Eisbach." Die Sprecherin des Referats für Klima- und Umweltschutz Gesine Beste teilte dazu auf Anfrage der AZ mit: Sogenannte Bachauskehren fänden regelmäßig im Frühjahr und Herbst in der Stadt statt. Die letzte Bauauskehr im Eisbach fand demnach im Herbst 2022 statt.
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