Schwermetalle in der Schule: Lehrerin klagt

Eine 47-jährige Lehrkraft will 55 000 Euro vom Freistaat. Ein Brennofen habe sie krank gemacht.
John Schneider |
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Vor dem Landgericht klagt eine Lehrerin gegen den Freistaat. Schwermetalle in der Luft hätten sie krank gemacht.
dpa Vor dem Landgericht klagt eine Lehrerin gegen den Freistaat. Schwermetalle in der Luft hätten sie krank gemacht.

München - Sie leidet an einer Schwermetallvergiftung, die ihr von den Stimmbändern bis zum Magen-Darm-Trakt Schmerzen bereitet. Hannelore F. (47, Name geändert) sagt, dass sie sich diese Vergiftung an ihrem Arbeitsplatz an einer Petershausener Grundschule zugezogen hat. Sie will 55 000 Euro Schmerzensgeld und 8000 Euro Behandlungskosten vom Freistaat.

Der Hintergrund: Die Klägerin arbeitete von 2003 bis 2010 als Lehrkraft für Werken in der Grundschule. Sie unterrichtete dort im Werkraum. Direkt daneben liegt aber ein Raum, in dem Keramikarbeiten in einem Brennofen gebrannt werden.

Hannelore C. behauptet nun, in den Räumen habe wegen des Ofens eine erhebliche Schwermetallbelastung vorgelegen – verursacht durch die Glasuren. Dies habe sich negativ auf ihre Gesundheit ausgewirkt. Sie sei deshalb seit Anfang 2012 arbeitsunfähig gewesen. Ein Attest bestätigt ihr, dass unter anderem Blei, Kadmium, Kobalt und Nickel in ihrem Urin festgestellt wurden.

Einer Kollegin sollen aus demselben Grund sogar die Haare ausgefallen sein. Auch diese habe geklagt, sei aber vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

Die 47-Jährige verklagt nicht nur den Freistaat, sondern auch die Gemeinde und die Volkshochschule, die die Keramikkurse veranstaltet hat. Doch alle drei Beklagten sind der Auffassung, dass der Anspruch nicht besteht.

Den Vorschlag eines Vergleichs lehnt der Freistaat kategorisch ab. Ein Grund: Es fehle in jedem Fall der Vorsatz. Die Klägerin habe selber keine Hinweise gegeben. Sobald die Belastung dann festgestellt wurde, sei man aktiv geworden. Der TÜV empfahl Gasmasken in dem Raum auszuteilen. Ein enstprechendes Warnschild prangt jetzt an der Tür. Auch dass die Schwermetalle Ursache der Beschwerden sind, sei nicht erwiesen.

Der Vorsitzende Richter Frank Tholl kündigte an, dass die Kammer am 11. Januar 2017 ihr Urteil bekannt machen will.

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