Schwerer Menschenhandel und Zuhälterei in München

Zum Sex gezwungen - im Urteil der Woche dreht es sich um einem besonders schweren Fall von Menschenhandel und Zuhälterei in München.
von  az
Zum Sex gezwungen und körperlich misshandelt - ein erschreckender Fall mitten in München.
Zum Sex gezwungen und körperlich misshandelt - ein erschreckender Fall mitten in München. © dpa

München - Das Amtsgericht München hat im März eine Bulgarin wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und ausbeuterischer Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Im April folgte das Urteil gegen ihren Zuhälter-Freund zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen schweren Menschenhandels, ausbeuterischer Zuhälterei und Körperverletzung.

Job als Putzfrau gesucht - zum Sex gezwungen

 

Sie hatten Ende Juni einer Bulgarin versprochen, ihr als Putzfrau oder Küchenhilfe in München einen Job zu verschaffen. Doch schon am Tag nach ihrer Ankunft in München begann das Martyrium der Frau. "Ich sage dir zum ersten und zum letzten Mal, du wirst nicht als Putzfrau arbeiten, sondern als Escort", sagte der Zuhälter ihr damals ins Gesicht.

Noch am ersten Tag in München wurde die Frau zu ihrem ersten Freier geschickt. Bis Mitte September 2014 ging es so weiter. In dieser Zeit musste die Geschädigte mit vielen Kunden schlafen, so dass sie bis dahin 8000 - 10.000 Euro verdiente. Von dem Geld sah das Opfer, außer einmal 100 Euro für ihr in Bulgarien lebendes Kind, nie einen Cent.

Doch der Zuhälter und seine Freundin zwangen ihr Opfer nicht nur zum Sex mit Freiern, sie verprügelten es auch regelmäßig. Ob wegen eines Fluchtversuchs oder wegen "zu preiswertem Service", wie sie es nannten, es hagelte Schläge und Tritte gegen die wehrlose Frau.

Zuhälter bestreitet Vorwürfe

 

Während der mehrfach vorbestrafte Zuhälter die Vorwürfe bestritt, hat seine Freundin ein volles Geständnis abgelegt. Das Gericht hielt ihr zu Gute, dass sie eine untergeordnete Rolle gespielt hat, sie musste sich selbst prostituieren, um zum gemeinsamen Lebensunterhalt beizutragen, der finanzielle Nutznießer der Taten war immer der Zuhälter.

Das Gericht glaubt seiner Freundin und der Geschädigten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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