Schweizer Schläger: Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen

"Schläge dabei mit äußerster Kraft ausgeführt." - Zwischen sechs und neun Jahren Jugendhaft sollen die drei Schweizer Schläger vom Sendlinger Tor bekommen, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht.
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Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende
az Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende

MÜNCHEN - "Schläge dabei mit äußerster Kraft ausgeführt." - Zwischen sechs und neun Jahren Jugendhaft sollen die drei Schweizer Schläger vom Sendlinger Tor bekommen, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht.

Im Prozess gegen die drei wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes angeklagten Schweizer Schüler vor der Jugendkammer des Landgerichts München hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Haftstrafen zwischen sechs und neun Jahren Jugendstrafe plädiert. Die Ankläger forderten, die mittlerweile 18 Jahre alten Jugendlichen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte.

Die neunjährige Haftstrafe wurde für Mike B. gefordert, der laut Staatsanwaltschaft der Auslöser der Übergriffe im Sommer 2009 war. Laut Anklage schlug er gemeinsam mit Benjamin D. und Ivan Z. vergangenes Jahr in der Nacht auf den 1. Juli insgesamt fünf Passanten in München brutal zusammen. Nach Angaben der Ermittler befanden sich die Schüler einer Weiterbildungsschule in Küsnacht auf Klassenfahrt in München und waren alkoholisiert, als sie beschlossen, beliebige Personen zu attackieren. Einen Kaufmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, prügelten die Jugendlichen laut Anklage zu Boden und attackierten ihn mit Fußtritten gegen den Kopf. Wie ein Sachverständiger aussagte, wurden die Schläge dabei mit "äußerster Kraft" ausgeführt.

Die Staatsanwaltschaft habe zugunsten der 18 Jahre alten Jugendlichen gewertet, dass sie im Verlauf des Verfahrens Geständnisse ablegten oder sich zumindest zur Sache äußerten. Zudem haben sich alle drei Angeklagten zu Schmerzensgeldzahlungen bereit erklärt. Benjamin D., für den die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren forderte, wurde überdies angerechnet, dass er als erster das Schweigen im Prozess gebrochen hatte. Gegen die Angeklagten spreche die Brutalität der Tat: Der Kaufmann leide noch heute massiv unter den Folgen des Angriffs.

Die Strafmaßforderungen der Nebenkläger und Verteidiger sollen im Verlauf des Donnerstagnachmittags gehört werden. Mit einem Urteil kann dann planmäßig innerhalb der nächsten zehn Tage gerechnet werden.

Da die Jugendlichen bei der Tat alle unter 18 Jahre alt waren, findet das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht statt, das eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht. Die Öffentlichkeit ist während der gesamten Verhandlung ausgeschlossen.

Der Prozess hatte bereits im März dieses Jahres begonnen. Die drei Schüler befinden sich mittlerweile seit über 16 Monaten in Untersuchungshaft.

dapd

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