Schweizer Schläger gesteht und bereut

Kurz vor Prozessende sagte er aus: Einer der drei Schweizer Schläger hat am Donnerstag vor dem Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wirkte der Schüler "glaubhaft reuig".
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Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende
az Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende

MÜNCHEN - Kurz vor Prozessende sagte er aus: Einer der drei Schweizer Schläger hat am Donnerstag vor dem Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wirkte der Schüler "glaubhaft reuig".

Kurz vor dem geplanten Prozessende hat einer der drei wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes angeklagten Schweizer Schüler ein "umfangreiches Geständnis" abgelegt. Der Anwalt des Jugendlichen sagte am Donnerstag am Rande des Prozesses vor der Jugendkammer des Landgerichts München, sein Mandant habe "insgesamt plausibel gemacht, dass er bereut, was ihm vorgeworfen wird". Er habe auch ein Entschuldigungsschreiben an das Hauptopfer überreicht.

Laut Anklage schlugen die drei Schüler in der Nacht zum 1. Juli 2009 insgesamt fünf Passanten in München brutal zusammen. Nach Angaben der Ermittler befanden sich die Schüler einer Weiterbildungsschule in Küsnacht auf Klassenfahrt in München und waren alkoholisiert, als sie beschlossen, beliebige Personen zu attackieren. Einen Kaufmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, prügelten die Jugendlichen laut Anklage zu Boden und attackierten ihn mit Fußtritten gegen den Kopf.

Der geständige Schüler hat sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin bei dem Mann auch persönlich entschuldigt und "glaubhaft reuig" gewirkt. Er habe zudem bedauert, dass er die Vorwürfe erst zu einem so späten Zeitpunkt einräume. Der Angeklagte habe dies nach eigener Aussage bereits seit Prozessbeginn vorgehabt, ihm sei aber von seinem früheren Verteidiger davon abgeraten worden.

Da die Angeklagten bei der Tat alle jünger als 18 Jahre waren, findet das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht statt. Die Öffentlichkeit ist während der gesamten Verhandlung ausgeschlossen.

dapd

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