Schweizer Schläger: Das Gericht muss reisen

Zwei Zeugen weigern sich, in München auszusagen. Nun fahren die Prozessbeteiligten im Verfahren gegen die drei Schweizer Schläger in zwei Wochen zur Vernehmung nach Zürich.
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Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende
az Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende

MÜNCHEN - Zwei Zeugen weigern sich, in München auszusagen. Nun fahren die Prozessbeteiligten im Verfahren gegen die drei Schweizer Schläger in zwei Wochen zur Vernehmung nach Zürich.

München macht ihnen Angst. Aus diesem Grund hatten sich im März zwei wichtige Zeugen im Prozess gegen die drei jugendlichen Schläger aus der Schweiz geweigert, an die Isar zu reisen, um vor Gericht auszusagen. Sie legten zu diesem Zweck ärztliche Atteste vor, die ihnen Angststörungen bescheinigten und vor der Reise nach München, dem Ort des traumatischen Geschehens, warnten.

Am 16. Juni kommt nun der Berg zum Propheten: Die Prozessbeteiligten reisen zur Befragung der beiden Mitschüler der Angeklagten Benji, Ivan und Mike (alle 17) nach Zürich. Der Anhörungstermin sei von den Schweizern bestätigt worden und gegen die Anwesenheit der deutschen Prozessbeteiligten wurde kein Einwand erhoben. Das erklärte gestern Reinhold Baier, der als Vorsitzender Richter der Jugendkammer am Münchner Landgericht den Prozess führt.

Das Gesicht eines Mannes wurde von den Schlägern zertrümmert

Die drei jugendlichen Schweizer sind des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt, weil sie am 30. Juni 2009 fünf Menschen rund um den Sendlinger-Tor-Platz verprügelt und zum Teil schwer verletzt haben. Am schwersten betroffen war ein Versicherungskaufmann (47) aus Nordrhein-Westfalen, dessen Gesicht von den Schlägern zertrümmert wurde und nur durch mehrere Operationen einigermaßen wiederhergestellt werden konnte. Dem Vater eines Kindes stehen weitere Eingriffe bevor.

Das Trio befand sich mit einer Küsnachter Berufsschulklasse auf Klassenfahrt in München, als sie auf die Idee verfielen, einfach mal loszuziehen und Leute „zu klatschen“. Ihre beiden Spezl, gegen die zunächst auch ermittelt wurde, sollten nach ihrer Weigerung in München auszusagen, am 16. Juni per Videokonferenz gehört werden. Doch das lehnten die Schweizer Behörden ab.

Nun wird eine Jugendanwältin in Zürich die Zeugen vernehmen. Die Verfahrensbeteiligten aus München werden an dieser Anhörung teilnehmen. Richter Baier rechnet am 16. Juni mit einer ganztägigen Vernehmung der Schüler. In München wird der Prozess dann am 23. Juni fortgesetzt. Gegen die Angeklagten – denen eine Jugendstrafe von zehn Jahren droht – wird seit 8. März verhandelt.

jot/rke

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