Schwarzgefahren, festgenommen, Flug verpasst

Doppelte Bestrafung für einen Spanier. Weil er eine Geldstrafe nicht zahlte, wurde er am Flughafen festgenommen. Er musste das Geld hinterlegen und verpasste deswegen seinen Flug.
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Nachdem eine Tante der Frau das Geld überweisen konnte, durfte die Frau wieder gehen. (Symbolbild)
Bundespolizei Nachdem eine Tante der Frau das Geld überweisen konnte, durfte die Frau wieder gehen. (Symbolbild)

Doppelte Bestrafung für einen Spanier. Weil er eine Geldstrafe nicht zahlte, wurde er am Flughafen festgenommen. Er musste das Geld hinterlegen und verpasste deswegen seinen Flug.

München - Ein Spanier, der 2015 wegen Schwarzfahrens vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt wurde, hat wegen dieses Vergehens gestern seinen Flug verpasst. Er hatte Pech, dass die Polizei beim Check-In des Wahl-Münchners einen Fahndungsvermerk fanden.

Als die Beamten den Mann kurz vor seinem Abflug nach Paris kontrollierten, entdeckten sie den Vermerk. Da der 42-Jährige weder die 600 Euro Strafe gezahlt hatte, noch alternativ eine Haftstrafe von 20 Tagen angetreten hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft den Mann Ende Mai 2015 zur Festnahme aus.

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Die Bundespolizisten vollstreckten diesen Haftbefehl daher und nahmen den Gesuchten vorläufig fest. Nachdem der säumige Zahler die ausstehende Geldstrafe plus die Verfahrenskosten in Höhe von 70 Euro dann doch bei den Beamten einzahlte, durfte er die Wache wieder verlassen.

Pech für ihn: Seinen Flug nach Frankreich hatte er in der Zwischenzeit bereits verpasst. Eine Doppelte Bestrafung also.

 

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