Schwarzen an Disco abgewiesen: Geldstrafe

Eine Münchner Disco muss 500 Euro an Hamdao Dipama zahlen, weil sie ihn und einen ebenfalls dunkelhäutigen Freund nicht reinlassen wollte. Zwei andere Verfahren enden mit einem Vergleich.
von  az
Hamado Dipama klagte auf Schmerzensgeld, da er von Türstehern an Münchner Nachtclubs nicht eingelassen wurde und macht seine Hautfarbe für die Ablehnung verantwortlich.
Hamado Dipama klagte auf Schmerzensgeld, da er von Türstehern an Münchner Nachtclubs nicht eingelassen wurde und macht seine Hautfarbe für die Ablehnung verantwortlich. © dpa

München - Sein Test hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Münchner Hamado Dipama zog im April 2013 ein Wochenende lang los. Das Ergebnis: Er und ein ebenfalls dunkelhäutiger Freund wurden in fast allen Clubs abgewiesen. Ihre weißen Begleiter kamen überall rein. Dipama klagte gegen sechs der Clubs auf Unterlassung und verlangt Schmerzensgeld. Das bekommt er jetzt von mindestens einem der Clubs: 500 Euro plus Zinsen muss die Münchner Disco an den Kläger zahlen.

„Diese Gerichtsentscheidung erfreut uns außerordentlich. Hamado Dipama, ist gelungen, in Bayern einen Präzedenzfall zu schaffen und eine gängige Diskriminierungspraxis in den Nachtclubs, leider nicht nur in München, gerichtlich zu ahnden. Damit wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass Alltagsrassismus und Diskriminierung keine Lappalien sind“, kommentiert Mitra Sharifi, Vorsitzender der Ausländer-Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns, das Urteil.

Zwei Verfahren sind mit einem Vergleich zu Ende gegangen, in dem sich die Betreiber verpflichten, dass niemand aufgrund seiner Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert werden darf. Eine Klage wurde abgewiesen. Drei Urteile stehen noch aus, eines fällt im Dezember.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.