Schwan infiziert: Geflügelpest in München festgestellt

Am Montag wurde in München ein Schwan gefunden, der mit der Geflügelpest infiziert ist. Das Veterinäramt weist Geflügelhalter darauf hin, den Kontakt zu Wildvögeln und ihren Ausscheidungen zu vermeiden.
von  AZ
Bei einem Schwan in der Nähe der Thalkirchner Brücke wurde die Geflügelpest festgestellt. (Symbolfoto)
Bei einem Schwan in der Nähe der Thalkirchner Brücke wurde die Geflügelpest festgestellt. (Symbolfoto) © Katrin Requadt/dpa

München - Am 16. Januar wurde in München bei einem Schwan die hochpathogene aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest) amtlich festgestellt. Das infizierte Tier wurde an der Isar in Nähe der Thalkirchner Brücke entdeckt. Das H5N1-Geflügelpestvirus wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim festgestellt und vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Bereits am 24. Oktober 2022 und am 24. November 2022 wurde, zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest, per Allgemeinverfügungen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und ein Fütterungsverbot bei Wildvögeln angeordnet. Aufgrund der Seuchenlage ist es zwingend erforderlich, diese Biosicherheitsmaßnahmen  einzuhalten. 

Veterinäramt  warnt vor Kontakt mit toten oder sichtlich kranken Wildvögeln

Das Veterinäramt weist insbesondere daraufhin, dass alle Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere den Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern müssen sowie Futter und Einstreu sind wildvogelsicher zu lagern.

Das Veterinäramt spricht die Empfehlung aus, vor allem im Uferbereich von Gewässern (Seen, Flüsse, Bäche usw.) Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen zu lassen, um so einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Schon durch das Beschnuppern kann das H5N1-Geflügelpestvirus durch die Haustiere verschleppt und andere Vögel infiziert werden. Auch sollten tote Wildvögel nicht angefasst werden.

Eine Ansteckung von Menschen mit dem H5N1-Virus über tote Tiere oder deren Ausscheidungen sind in Deutschland bisher nicht bekannt.

Sollten an einem Ort vermehrt tote oder sichtlich kranke Vögel auffallen, bittet das Veterinäramt um Kontakt (Telefon: 089 -233-39613 oder per E-Mail an veterinaeramt.kvr@muenchen.de )

Geflügelhalter werden an Meldepflicht erinnert

Alle Geflügelhalter im Bereich der Landeshauptstadt München, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt melden.

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