Schutzschirmverfahren eingeleitet: Wie geht es für das Rotkreuzklinikum in München weiter?

Die Patienten des Rotkreuzklinikums in München sollen von dem geplanten Schutzschirmverfahren nichts mitbekommen.
von  Carmen Merckenschlager
Das Rotkreuzklinikum am Rotkreuzplatz in München ist ebenfalls betroffen.
Das Rotkreuzklinikum am Rotkreuzplatz in München ist ebenfalls betroffen. © Archiv/imago

München — Wie am Donnerstag bekannt wurde, sind die Rotkreuzkliniken München in eine finanzielle Schieflage geraten. Durch ein sogenanntes Schutzschirmverfahren sollen die Kliniken finanziell stabilisiert werden.

Betroffen ist auch die Rotkreuzklinik in der Taxisstraße. Nirgends in München kommen so viele Babys zur Welt wie in dieser Frauenklinik.

München: Schutzschirmverfahren soll Restrukturierung der Rotkreuzkliniken erleichtern

Doch was bedeutet das genau? Die Berliner Firma Consilium Rechtskommunikation GmbH fungiert für die Kliniken als Sprecherin und teilt der AZ auf Anfrage mit: "Ein Schutzschirmverfahren ist ein spezielles insolvenzrechtliches Verfahren. Es bietet einen besonderen gesetzlichen Schutz und gewährt bei der Restrukturierung genügend Handlungsspielraum." Ein Nachhaltiges und finanzierbares Konzept soll entwickelt werden.

Von Consilium heißt es: " Ein Schutzschirmverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Klinikbetrieb, sodass dieser uneingeschränkt und vollumfänglich fortgeführt werden kann." Patienten sollen also nichts von dem Verfahren mitbekommen. Vonseiten des Betriebsrats äußerte man sich am Freitag nicht.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.