Schuldig in 1.617 Fällen: Zoll lässt Putz-Mafia auffliegen
München - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München ermittelte gegen eine 59-jährige Frau wegen der "Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Pflegebereich". Dabei kristallisierte sich während des Ermittlungsverfahrens heraus, dass die Dame sich in sage und schreibe 1.617 Fällen strafbar gemacht hatte.
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Sie vermittelte über 200 Haushaltshilfen an Privathaushalte, den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden von rund 1,6 Millionen Euro. Die Frau unterhielt zu diesem Zweck im Zeitraum von 2008 bis 2012 extra ein eigenes Unternehmen.
Scheinselbstständigkeit ist ein großes Problem
Bei den vermeintlich selbstständigen Hilfen, die hauptsächlich aus Rumänien stammen, handelte es sich aber um "Haushaltshilfen mit Arbeitnehmerqualitäten", wie der Zoll mitteilte. Sie waren also Scheinselbstständige. "Sobald jemand als Arbeitnehmer tätig wird, muss derjenige auch zur Sozialversicherung angemeldet werden. Dies ist im vorliegenden Fall vollständig unterblieben und somit auch die damit verbundenen Zahlungen an die deutschen Sozialkassen", so die Pressesprecherin des Hauptzollamt München, Marie Müller.
Die Frau entging knapp einer Gefängnisstrafe
Neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, welche zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde, erfolgte eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro wegen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Pflegebereich.
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Nur aufgrund eines Geständnisses und fehlender Vorstrafen der Frau konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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