Schuldig! Aber Demjanjuk ist frei

Trotz seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft verlässt der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk das Gericht als freier Mann. Der Haftbefehl wurde aufgehoben
von  dpa

Schuldspruch gegen John Demjanjuk: Das Landgericht München hat den 91-Jährigen wegen Beihilfe zum zigtausendfachen Mord an Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt.

München - Trotz seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft verlässt der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk das Gericht als freier Mann. Mit Blick auf die zweijährige Untersuchungshaft des 91-Jährigen und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hob das Landgericht München II den Haftbefehl auf.In einem der letzten NS-Verbrecherprozesse ist der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beteiligung am Massenmord der Nazis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Münchner Landgericht sprach den 91-Jährigen am Donnerstag der Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft verlangt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Demjanjuk nahm das Urteil am 93. Verhandlungstag ohne jede Regung auf. Der gebürtige Ukrainer, der das Verfahren von einem Rollbett neben der Richterbank mit einer Sonnenbrille über den Augen verfolgte, hat in dem fast eineinhalbjährigen Prozess geschwiegen. Zwar konnte Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der Anklage an: Da Sobibor allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat.

Ein Dutzend Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opfern aus den Niederlanden nahmen als Nebenkläger an der Urteilsverkündung teil.

 

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