Schul-Hausmeister nach Tresor-Diebstahl entlassen

Er leerte die Frühstückskasse, stahl einen gutbestückten Tresor und zapfte illegal Stromleitungen an: Jetzt ist ein Münchner Schul-Hausmeister entlassen worden. Dem Verfahren gegen ihn stellte er sich gar nicht erst.
AZ,dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München – Unter anderem wegen Diebstahls eines Schultresors mit 4.000 Euro Bargeld ist ein Hausmeister eines Münchner Gymnasiums aus dem Staatsdienst entlassen worden. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München folgte am Freitag dem Antrag der Schulbehörde auf Entlassung des 50-Jährigen. Der Hausmeister sei "in hohem Maße unzuverlässig", sagte die Vorsitzende. "Milderungsgründe sind auch nicht ansatzweise zu erkennen." Der Mann war zu dem Verfahren nicht erschienen, sein Aufenthaltsort ist unbekannt.

Lesen Sie auch: Blitzer-Alarm auf der Leopoldstraße

Der Beamte war wegen des Diebstahls des Schultresors bereits von einem Strafgericht zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem früheren Bauarbeiter warf die Behörde noch eine Reihe weiterer Dienstvergehen vor. So soll er nach seiner Versetzung an eine Grundschule, als ihm in seiner Dienstwohnung der Strom wegen unbezahlter Rechnungen gesperrt worden war, die Stromleitung der Schule angezapft haben. Zudem habe er zwei Digitalkameras und eine Videokamera an sich genommen, heimlich die Weißwurstfrühstückskasse geleert sowie Gelder der Schülermitverwaltung eingesteckt.

Die Schulbehörde hatte dem Mann angeboten, seiner unehrenhaften Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch einen Antrag auf Entlassung zuvorzukommen. Doch zu einem Gespräch kam der Hausmeister trotz telefonischer Zusage nicht. Die Entfernung aus dem Staatsdienst war die Folge.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.