Schrottautos blockieren die Stadt
In Nymphenburg – und nicht nur dort – ärgern sich Anwohner über Fahrzeuge, die seit Monaten nicht bewegt werden und begehrte Stellflächen belegen. Die Polizei hat dagegen keine Handhabe
NYMPHENBURG Mitten in Nymphenburg schaut’s ein bisschen aus wie auf einem Schrottplatz: ein verrosteter, mit Moos überwachsener VW-Golf, davor ein mit Dreck überzogener Roller, dahinter ein Anhänger. Darauf schimmelnde Teppiche, kaputte Möbel, verrostete Bremsscheiben und eine Vespa. Ob die noch fährt? Hat wohl seit Monaten niemand mehr ausprobiert.
Seit Anfang des Jahres blockieren diese Schrottfahrzeuge Parkplätze in der Taschnerstraße. Und die werden dringend gebraucht. Es ist ohnehin schwierig, hier einen Parkplatz zu finden. Wegen einer großen Baustelle stehen an vielen Stellen Parkverbotschilder.
Wem die Schrottfahrzeuge gehören, das wissen die Anwohner angeblich genau. Der Besitzer wohnt in der Taschnerstraße, ein Autohändler, der in der Gegend immer zahlreiche Fahrzeuge stehen hat. „Der schert sich nicht drum, dass wir die Parkplätze brauchen. Der freut sich, dass wir nichts machen können“, klagt eine Anwohnerin.
Die Polizei wurde schon informiert, seit dem 13. August hängt an der Anhängerkupplung ein Strafzettel. „Weil es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, haben wir keine Handhabe gegen solche Parkplatzblockierer“, bedauert Rainer Männicke von der Verkehrspolizei. Hunderte solcher Fahrzeuge stehen in München. Abschleppen darf man sie nicht, so lange sie noch zugelassen sind. Denn ein zugelassenes Fahrzeug mit gültiger Tüv-Plakette darf unbegrenzt lange einen Parkplatz blockieren. Bei Anhängern schaut’s schon anderes aus. Wurde ein Anhänger zwei Wochen lang nicht bewegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 Euro geahndet wird.
Doch die Wege bei den Behörden sind lang und verschlungen. „Wer gegen einen abgestellten Anhänger vorgehen will, braucht einen langen Atem“, sagt Männicke. Denn erstmal muss bewiesen werden, dass der Anhänger zwei Wochen lang nicht bewegt wurde. Etwa mit Kreidestrichen und Fotos, dabei können auch Anwohner helfen. Doch vor Gericht zählen diese Beweise manchmal nicht mehr.
Findige Anhängerabsteller wissen: Wenn sie nichts tun, kassieren sie drei Verwarnungen im Jahr. Das kostet 60 Euro, kein Vergleich zu einem teuren Parkplatz. Das wissen auch die, die Anhänger als Werbeträger am Rand von stark befahrenen Straßen nutzen. Und wenn der Druck von Seiten der Behörden zu groß wird, dann stellt man den Anhänger rasch auf die andere Straßenseite und hat wieder seine Ruhe.
Trotzdem hoffen das Kreisverwaltungsreferat und die Polizei auf die Mithilfe der Bevölkerung. Wenn die Zulassung abgelaufen ist oder das Fahrzeug eine Gefahr darstellt, dann wird es über kurz oder lang entfernt. Wohl eher über lang.
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