Schreiben an Finanzamt München: BGH urteilt zu Freispruch für mutmaßliche Holocaust-Leugnerin

Das höchste deutsche Strafgericht hat sich ein Fax ans Münchner Finanzamt vorgeknöpft. Denn in dem Schreiben leugnet eine Frau passagenweise den Holocaust. Ist das Volksverhetzung?
AZ/dpa |
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Der Dritte Strafsenat hatte im August über den Freispruch für eine Holocaustleugnerin verhandelt. (Archivbild)
Der Dritte Strafsenat hatte im August über den Freispruch für eine Holocaustleugnerin verhandelt. (Archivbild) © Uli Deck/dpa

Karlsruhe/München - Der Bundesgerichtshof entscheidet am heutigen Mittwoch dazu, ob die Leugnung des Holocausts auch in einem Schreiben ans Finanzamt als Volksverhetzung zu bestrafen ist. Konkret geht es um eine Frau aus Ebersberg, die schon zwei Mal wegen Volksverhetzung im Gefängnis saß. 

Holocaust geleugnet? Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil des Landgerichts München II ein

2021 schickte sie ein 339 Seiten langes Fax an das Finanzamt München, in dem sie passagenweise den Holocaust leugnete. Vor Gericht (Az. 3 StR 32/24) ging es anschließend um die Frage: Ist das strafbar? 

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Das Landgericht München II fand: nein – und sprach die Frau frei. Da sich im Finanzamt nur wenige Menschen mit den Ausführungen befassten und diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sah die 4. Strafkammer unter anderem mit Verweis auf die "hohe Datensensibilität der Finanzbehörden" kein Verbreiten im Sinne des Straftatbestandes. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein, sodass die Sache zum Fall für das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe wurde.

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In der Verhandlung im August ging es dort vor allem darum, wann von einer Verbreitung die Rede sein kann. Die Bundesanwaltschaft argumentierte, auch bei einem Fax ans Finanzamt sei mit einer Kettenverbreitung zu rechnen. Der Absender könne den Personenkreis nicht kontrollieren, an den das Schreiben weitergereicht wird. Der Anwalt der Angeklagten entgegnete, selbst bei einer Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden hätten immer nur jene Menschen damit zu tun, die sich damit dienstlich befassten. Das sei ein eng begrenzter Personenkreis.

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  • Der wahre tscharlie am 25.09.2024 18:45 Uhr / Bewertung:

    Ein 339 !!! Seiten langes Fax verschickt. Offensichtlich weiß da Jemand nichts mit seiner Freizeit anzufangen.
    Auch wenn der Personenkreis nur beschränkt ist, so ist es doch strafbar, den Holocaust zu leugnen.
    Wobei ich mich schon frage, worum ging es in dem Fax. Um die Klärung einer Finanzgeschichte oder darum, einfach nur den Holocaust zu leugnen.

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