Schrannenhalle: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren für die Schrannenhalle GmbH eröffnet. Der Betrieb wird aufrecht erhalten - wie es allerdings ab Anfang April am Viktualienmarkt weitergeht, ist unklar.
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Der prächtige Münchner Zankapfel: In der Schranne schimpfen viele über ihren Ex-Chef.
Ronald Zimmermann Der prächtige Münchner Zankapfel: In der Schranne schimpfen viele über ihren Ex-Chef.

MÜNCHEN - Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren für die Schrannenhalle GmbH eröffnet. Der Betrieb wird aufrecht erhalten - wie es allerdings ab Anfang April am Viktualienmarkt weitergeht, ist unklar.

Seit Monaten dümpelt die Schranne vor sich hin. Jetzt hat das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über die Münchner Schrannenhalle GmbH eröffnet. Der Betrieb ist nach Angaben von Insolvenzverwalters Axel W. Bierbach defizitär. Und das, obwohl gerade erst das einträgliche Faschingsgeschäft über die Bühne gegangen ist. Über einen möglichen Investor für das „Sorgenkind“ am Viktualienmarkt ist immer noch nichts Konkretes zu erfahren.

Wie geht es jetzt weiter? Der Insolvenzverwalter hatte gehofft, den Geschäftsbetrieb so lange fortführen zu können, bis ein Investor gefunden ist. „Aufgrund der schwierigen Verhandlungen wird diese Lösung aber zunehmend unwahrscheinlicher“, sagt Bierbach. Die Halle könne zwar auf jeden Fall bis Ende März weiter betrieben werden. Wie es im April weitergeht, ist aber noch unklar. Die Verhandlungen darüber laufen. Im schlimmsten Fall werde das Erdgeschoss zwischenzeitlich zugesperrt, heißt es.

Zur Debatte stehe auch die vorübergehende Neuverpachtung des Betriebes durch die Schrannenhalle KG. Einen konkreten Interessenten für so eine Zwischenlösung gibt es laut Zwangsverwalter Johannes Mauder derzeit nicht. „Schlimmer kann’s nicht werden“, sagt er. „Ich bekomme keine Miete, zahle einen Löwenanteil der Nebenkosten und es stehen Reparaturen an!“

Viele Verträge laufen ohnehin aus

Insolvenzverwalter Bierbach muss nun die Verträge aller zwölf Marktteilnehmer kündigen oder auslaufen lassen. „Es ist aber nicht so, dass das ein großes soziales Drama gibt.“ Viele Verträge seien ohnehin bis Ende März oder April befristet. Die Mitarbeiter der Schrannenhallen-Gesellschaft seien derzeit von den Kündigungen noch nicht betroffen.

Der Insolvenzverwalter betonte, dass die Kündigung der Verträge von Marktteilnehmern nicht gleichbedeutend mit dem Aus der Schranne ist. „Je nachdem, ob sich ein neuer Pächter oder ein neuer Eigentümer findet, könnte es durchaus zum Abschluss neuer Verträge kommen."

Julia Lenders

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