Schranne: Versteigerung am 6. Mai

Der Termin rückt immer näher – auch, wenn viele noch nicht an ihn glauben wollen. Am 6. Mai, also in nicht einmal zwei Wochen, soll die Schrannenhalle unter den Hammer kommen. Der zweite Anlauf für die Zwangsversteigerung – der erste Termin war kurzfristig geplatzt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Schrannenhalle wird drei Jahre alt.
dpa Die Schrannenhalle wird drei Jahre alt.

MÜNCHEN - Der Termin rückt immer näher – auch, wenn viele noch nicht an ihn glauben wollen. Am 6. Mai, also in nicht einmal zwei Wochen, soll die Schrannenhalle unter den Hammer kommen. Der zweite Anlauf für die Zwangsversteigerung – der erste Termin war kurzfristig geplatzt.

Zwei Bieter sind schon klar: Auf der einen Seite die Hammer AG, die zwar im vergangenen Jahr das Erbbaurecht für die Halle erworben hatte, aber bislang formal noch nicht Eigentümer ist. Und auf der anderen Seite der Niederbayer Günther Karl. Er ist Hauptgläubiger und gleichzeitig Mieter des Objekts am Viktualienmarkt. „Ich muss mitsteigern“, sagt der Unternehmer. „Aber mein Interesse ist nicht mehr so groß.“ Zu stark sei sein Eindruck, dass sich die Stadt auf die Seite seine Konkurrenten, also von Hans Hammer, gestellt habe.

Wer bei der Auktion mitbieten möchte, braucht das nötige Kleingeld. Der Verkehrswert der Schranne liegt bei 34 Millionen Euro. So weit ist die Gefechtslage also unverändert.

Trotzdem gab es am Donnerstag noch einmal eine Wendung in der unendlichen Schrannen-Geschichte. Über das Vermögen der Schrannenhalle GmbH & Co.KG – sie ist Eigentümerin des Objekts – wurde nun nämlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Bislang war von einem solchen Verfahren nur die frühere Betreiber-GmbH der Halle betroffen. Zum Insolvenzverwalter ist der Münchner Anwalt Christian Gerloff bestellt worden.

„Durch die Insolvenz gibt es eine neue rechtliche Situation“, erklärt ein Sprecher des Juristen. „Jetzt ist das oberste Interesse immer das Gläubigerinteresse.“ Der Termin für die Zwangsversteigerung sei derzeit noch gültig. Und so könnte der 6. Mai zum Schicksalstag für das Pleiten-, Pech- und Pannen-Objekt werden.

Julia Lenders

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.