"Schockanrufe": Mann in München zu knapp vierjähriger Haft verurteilt

Immer wieder häufen sich Meldungen über den sogenannten "Enkeltrick" und andere Betrugs-Maschen, die vor allem auf ältere Opfer abzielen. Jetzt hat das Münchner Landgericht einen der Täter zu knapp vier Jahren Haft verurteilt – der Mann klaute zuvor über 200.000 Euro mit "Schockanrufen".
AZ/dpa |
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Ein Mikrofon steht in einem Gerichtssaal auf dem Tisch.
Ein Mikrofon steht in einem Gerichtssaal auf dem Tisch. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

München - In einem Prozess um sogenannte Schockanrufe hat das Landgericht München II den Angeklagten zu 3 Jahren und 11 Monaten Haft verurteilt. Der 21-Jährige hatte zum Auftakt des Prozesses am vergangenen Montag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Er soll als Teil einer Bande mit einer Telefonmasche vorwiegend ältere Menschen um mehr als 200.000 Euro betrogen haben. Der Mann ließ über seinen Anwalt mitteilen, er habe als Abholer fungiert und Beute wie Bargeld und Schmuck von den Opfern in Empfang genommen.

Enkeltrick-Betrüger nutzten Verkehrsunfall-Masche, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen

Die Masche der Bande war laut Anklage fast immer gleich: Als Polizei oder Staatsanwaltschaft riefen die Mitglieder im Dezember 2022 bei Opfern an und behaupteten, deren Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Nur durch Zahlung einer hohen Kaution könnten die Eltern einen Haftbefehl abwehren. Bei teils stundenlangen Telefonaten soll enormer Druck auf die Opfer aufgebaut worden sein.

Knapp vier Jahre Haft: In zwei Fällen erbeuteten die Betrüger mehr als 200.000 Euro

In zwei Fällen übergaben diese daraufhin Gold, Schmuck und Bargeld an den Angeklagten. Die Beute gab der Angeklagte demnach an einen Komplizen. In zwei weiteren Fällen scheiterte die Aktion, als die Angerufenen misstrauisch wurden.

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Enkeltrick-Betrug vor Gericht: Kein Einzelfall

Ein ähnlicher Prozess läuft derzeit vor dem Landgericht München I. In dem Fall muss sich 43-Jähriger verantworten, es geht um gut 50.000 Euro. Auch hier sollen sich die Mitglieder einer Bande laut Anklage als Polizisten oder Staatsanwälte ausgegeben und behauptet haben, ein naher Angehöriger habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Nun müsse Kaution bezahlt werden. Der Angeklagte soll das Bargeld von älteren Menschen angenommen und an Hintermänner weitergeleitet haben.

Er hatte zum Auftakt des Verfahrens bestritten, sich bewusst am kriminellen Schema einer Bande beteiligt zu haben. In seiner Aussage teilte er mit, er habe nur Aufträge befolgt und nicht gewusst, dass es sich bei seinen Vorgesetzten um Straftäter handelt. Für dieses Verfahren sind noch drei Termine bis zum 12. September angesetzt.

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3 Kommentare
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  • Durchblicker am 05.09.2023 21:47 Uhr / Bewertung:

    Das Urteil ist zwar für meinen Geschmack viel zu milde, aber immerhin geht es so langsam in die richtige Richtung!

  • Marlboro123 am 04.09.2023 18:36 Uhr / Bewertung:

    Wenn die Leute Immer noch so blöd sind dann ???

  • Boettner-Salm am 05.09.2023 10:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Marlboro123

    Naja, warten Sie es einfach ab wenn Sie ins Alter kommen. Da ist vieles nicht mehr so wie es jetzt ist bei Ihnen. Glauben Sie mir das, Sie werden sehen. Und warum man ältere Leute auch noch durch Schadenfreude verhöhnen muss, wie Sie, verstehe ich überhaupt nicht.

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