Schock-Ampeln in München: KVR lehnt FDP-Vorschlag ab
München - In München wird es keine Schock-Ampeln geben. Das hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Donnerstag erklärt und damit gleichzeitig auch auf einen Antrag der FDP geantwortet.
Die Fraktion hatte im November 2019 in einem Antrag an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) gefordert, eine solche Schock-Ampel an einer Kreuzung testweise zu installieren. Das Ziel: Unfälle mit Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern an Ampelübergängen vermeiden.
Das Prinzip ist recht schnell erklärt: Das System funktioniert mit einer Kamera und einem Bildschirm, der hinter der Ampel montiert wird. Geht jemand bei Rotlicht auf die Straße, wird das mittels Kamera registriert. Die Ampel-Anlage spielt dann ein Reifenquietschen ab – ganz so, als ob mehrere Autos scharf bremsen müssten. Dadurch erschrecken die Fußgänger, das entsprechende Gesicht der Passanten wird dann auf dem Bildschirm hinter der Ampel angezeigt, zusammen mit dem Slogan "Don't risk looking death in the face". Vorbild ist eine entsprechende Anlage in Paris.
KVR lehnt Schock-Ampeln aus mehreren Gründen ab
Das KVR hat den Vorschlag nun also abgelehnt – und zwar gleich aus mehreren Gründen: Zum einen werde die Person, die über die Straße geht durch das Reifenquietschen belästigt und gegebenfalls auch geschädigt. Zum anderen würden auch die Anwohner, die in der Nähe der Ampel wohnen, durch das sich ständig wiederholende, simulierte Quietschen belästigt. "Es ist bei diesem System keinesfalls gewährleistet, dass Betroffene den Schreckmoment ohne mittelbar verursachte Körperverletzung überstehen. Haftungsfragen wären die Folge", schreibt das KVR in seinem Statement.
Daneben weist das KVR auch noch auf datenschutzrechtliche Aspekte hin, die beim Anfertigen von Video- und Fotoaufnahmen nach dem Fehlverhalten entstehen. Für das KVR sind jedoch schon die beiden zuerst genannten Argumente ausreichend, um die Idee der Schock-Ampeln in München zu verwerfen: "Die vorgenannten Gründe wiegen schwer genug, dieses System abzulehnen – sogar wenn es tatsächlich einen positiven erzieherischen Effekt hätte. Eine Würdigung aus Sicht des Datenschutzes ist deshalb entbehrlich und würde unnötig Ressourcen beanspruchen."
Dem KVR zufolge würde es bereits "erzieherisch nachhaltig wirkende Maßnahmen" geben, wenn man über Rot laufen oder fahren würde – und zwar in Form eines Bußgelds. Fußgänger müssen bei einem Rotlichtverstoß mit einer Strafe zwischen fünf Euro und zehn Euro rechnen, bei Radlern sind es sogar zwischen 60 Euro und 180 Euro.
Folgendes Youtube-Video erklärt das Prinzip:
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