Schock am Bahnübergang: Fahrzeug auf den Gleisen
München - Schreck für einen 42-Jährigen am Dienstagabend auf der Putzbrunner Straße in Ottobrunn. Wie die Bundespolizei mitteilt, musste er sein Auto "unvorhergesehen" stoppen. Das Problem: Der Wagen des Mannes kam auf einem Bahnübergang zum Stehen!
Als sich kurz darauf die Halbschranken senkten, geriet der 42-Jährige in Panik. Um nicht von einem Zug gerammt zu werden, gab er Gas und durchbrach den Schrankenbaum.
Durch das Manöver kam es zu erheblichen Verspätungen im Bahnverkehr. Wie hoch der Schaden ist, den der Mann verursachte, steht noch nicht fest.
Die Bundespolizei weist auf das richtige Verhalten an Bahnanlagen hin
?Fahren Sie nie mit einem Fahrzeug auf einen Bahnübergang, wenn dahinter nicht mindestens ein der Fahrzeuglänge entsprechender "Fluchtweg" zur Verfügung steht (§ 19 Abs. 4 StVO).
? Halten Sie nie auf einem Bahnübergang (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO).
Eine Gemeinschaftsaktion von Deutscher Bahn, des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) und der Gesetz- lichen Unfallversicherungen VBG und UVB sowie der Bundespolizei klärt unter der Kampagne "sicher drüber" über geltende Regeln an Bahnübergängen auf. Ziele der Aktion sind die Sensibilisierung über mögliche Gefahren an Kreuzungen von Straße und Schiene um so Unfalle zu verhindern.
Über 90 Prozent von Kollisionen sind auf das Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmer zurückzuführen. Leichtsinn, Unaufmerksamkeit und Unkenntnis sind die häufigsten Ursachen. Mehr Infos zur Kampagne "sicher drüber" gibt es im Internet unter "www.deutschebahn.com" oder www.runtervomgas.de.
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