Schnelle Fahndungserfolge: Polizei nimmt zwei Exhibitionisten fest

Am Freitag sind der Polizei zwei Vorfälle mit exhibitionistischen Handlungen gemeldet worden: In der Folge nahmen die Beamten zwei Männer im Alter von 38 und 33 Jahren fest.
von  AZ
Die Münchner Polizei hat am Freitag zwei Exhibitionisten festgenommen. (Symbolbild)
Die Münchner Polizei hat am Freitag zwei Exhibitionisten festgenommen. (Symbolbild) © imago images/imagebroker

München - In den Münchner Stadtvierteln Schwabing und Giesing hat die Polizei am Freitag zwei Exhibitionisten festgenommen.

Luitpoldpark: 24-Jährige meldet Exhibitionisten

Nach Angaben der Polizei hatte im ersten Fall eine 24-jährige Frau mit Wohnsitz in München im Luitpoldpark gegen 12 Uhr in einiger Entfernung einen Mann bemerkt, der "sexuelle Handlungen" an sich vornahm. Der Mann entfernte sich dann zunächst unerkannt.

Die 24-Jährige verständigte per Notruf die  Polizei 110, es folgten erste Fahndungsmaßnahmen. Und die hatten gleich Erfolg: Im Bereich des Scheidplatzes nahmen die Beamten einen 38-jährigen Wohnsitzlosen fest. Der Tatverdächtige wurde wegen exhibitionistischer Handlungen angezeigt. 

Im zweiten Fall wählte ein 47-Jähriger mit Wohnsitz in München gegen 20.50 Uhr den Polizeinotruf 110 und teilte mit, dass er einen flüchtigen Mann verfolge. 

Die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München schickte mehrere Streifen los. Wie erste Ermittlungen vor Ort ergaben, hatte ein zunächst unbekannter Täter in einem Linienbus in Obergiesing mehrere Fahrgäste verbal beleidigt.

Obergiesing: 33-Jähriger mit "sexuellen Handlungen" vor Fahrgästen im Bus

An einer Haltestelle in der Stadelheimer Straße stieg der Mann dann aus, schlug von außen gegen die Scheiben des Busses und nahm vor den anderen Fahrgästen "sexuelle Handlungen an sich vor", wie die Polizei berichtet.

Im Rahmen der weiteren Fahndung stieß die Polizei auf einen 33-Jährigen mit Wohnsitz im Landkreis München, der als Tatverdächtiger festgenommen und wegen exhibitionistischer Handlungen sowie wegen Beleidigung angezeigt wurde. In beiden Fällen ermittelt das Kommissariat 15 der Münchner Kriminalpolizei.

Nach Paragraf 183 Strafgesetzbuch ist eine exhibitionistische Handlung dadurch gekennzeichnet, dass der Täter einem anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied zeigt, um sich dadurch oder zusätzlich durch Beobachten der Reaktion der anderen Person oder durch Masturbieren sexuell zu erregen. Eine exhibitionistische Handlung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße bestraft.

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