Schneemann-Verbot am Marienplatz

Mit Karotte, Kohle und Zylinder: Der Münchner Marc Asperas formt ein Kunstwerk neben dem Fischbrunnen. Jetzt droht ihm ein Bußgeld - ist Schneemannbauen eine Ordnungswidrigkeit?
Thomas Gautier |
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Mit Karotte, Kohle und Zylinder: Der Münchner Marc Asperas formt ein Kunstwerk neben dem Fischbrunnen. Jetzt droht ihm ein Bußgeld - ist Schneemannbauen eine Ordnungswidrigkeit?

MÜNCHEN - Hat er die Straße „über das übliche Maß hinaus verunreinigt“? Oder war es eine unbefugte „Sondernutzung“? Vielleicht hat Marc Asperas eine „bauliche Anlage“ errichtet. Auch die verbietet Artikel 66 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Für ihn war’s jedenfalls nur ein Schneemann. Für die Polizei war es eine Ordnungswidrigkeit.

Am 11. Mai parkt Asperas um 3 Uhr morgens seinen Kühllaster neben den Fischbrunnen am Marienplatz. Geladen hat er eine Tonne Schnee. Der 44-Jährige steckt einen kleinen Bereich ab und baut einen zweieinhalb Meter großen Schneemann.

Das macht Asperas gern: Der Patentanwalt nennt sich „Schneekünstler“, er will mit seinen Schneefiguren die Leute zum Lachen bringen. „Ich hole den Schnee entweder aus den Bergen oder aus der Eishalle. Das kostet mich schon mal 1000 Euro.“ Im Dezember baute er einen vor der Staatsoper, im Januar am Friedensengel. Im April errichtete er einen riesigen Schneehasen vor dem Tierpark – „zur Freude der Kinder“.

Probleme gab es nie – bis zu diesem 11. Mai. Gegen 6 Uhr kommt eine Streife und bittet ihn, den Schneemann wieder abzutragen.

Kurze Zeit später bekommt Asperas ein Schreiben der Polizeiinspektion 11 (Altstadt). Darin heißt es: „Sie bauten auf dem Marienplatz (im Bereich der Fußgängerzone) einen Schneemann, ohne eine Genehmigung hierfür zu besitzen“ – eine Ordnungswidrigkeit. Ihm drohe ein Bußgeld. Er möge sich bitteschön zu den Vorwürfen äußern.

Asperas ist fassungslos: „Das ist Unrecht. Ich darf Schneemänner bauen. Ich bin Anwalt, das weiß ich.“ Als Vater eines Sohnes fragt er sich auch: „Dürfen Kinder jetzt keine Schneemänner mehr bauen? Bekommen sie jetzt auch ein Bußgeld?“

Die Polizei sieht Asperas’ Aktion als „Kunstdarbietung“, sagt ein Sprecher. Der herangekarrte Schnee, die Absperrung – das alles lasse darauf schließen. „Dafür hatte er aber keine Genehmigung von der Stadt.“ Die brauche jeder Künstler, etwa Straßenmusiker in der Fußgängerzone.

Am Ende entscheidet das Kreisverwaltungsreferat über den Fall. Sprecherin Daniela Schlegel meint, man müsse sich diesen Vorgang erst einmal genau anschauen. Sicher sei aber: Die Stadt habe grundsätzlich natürlich kein Problem mit Schneemännern. „Niemand wird ein Bußgeld bekommen, wenn er einen baut.“ Auch Kinder „werden in Zukunft keine Schneemann-Bauerlaubnis benötigen.“

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