Schleuser verspricht Mann Zugfahrt von München nach Kanada
Am Mittwoch erwischte die Polizei am Flughafen einen Afrikaner mit gefälschten Papieren. Der Mann war offensichtlich auf falsche Versprechungen eines Schleusers hereingefallen.
München - Er kam mit gefälschtem Pass aus Spanien und wollte nach Kanada. Angeblich mit dem Zug. Dass das möglich sei, habe ihm der Schleuser versprochen, erzählte der Mann den Bundespolizisten am Flughafen.
Bei seiner Auskunft aus Madrid war den Beamten sofort aufgefallen, dass ihnen der Mann einen verfälschten nigerianischen Reisepass und die italienische Aufenthaltskarte eines anderen vorlegte. Also nahmen die Grenzpolizisten den Ertappten mit zur Wache.
Für 5.000 Euro nach Kanada
Bei der dortigen Vernehmung erzählte der Mann, der laut eigenen Aussagen 35 Jahre alt ist, wie er von einem Schleuser übel geleimt wurde. Er wolle nach Kanada, weil er in seinem Heimatland Nigeria von einer Sekte wegen seines christlichen Glaubens bedroht werde.In seinem Heimatland habe er einen Landsmann getroffen, der ihm gegen eine Zahlung von 5.000 Euro versprochen habe, ihn nach Kanada zu bringen.
Also habe seine Familie ein Grundstück verkauft und ihm so die Dienste des Schleusers gesichert. Dieser habe ihm dann in Marokko die gefälschten Reisedokumente und ein Flugticket nach Madrid übergeben. Schon beim Verlassen des Flugzeugs habe er schnell festgestellt, dass er nicht in Kanada ist.
Der ihn am Flughafen Madrid in Empfang nehmende Schleuser habe ihm versichert, dass die Reise ja noch nicht zu Ende sei. Er müsse noch nach Deutschland fliegen, von dort aus könne er dann mit dem Zug nach Kanada fahren.
Am Münchner Flughafen musste der Westafrikaner nicht nur feststellen, dass kein Zug von München nach Kanada fährt, sondern sich auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Ausweismissbrauchs, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts verantworten und 250 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen.
Nachdem der Nigerianer bei den Bundespolizisten um Schutz gebeten hat, wurde er von den Beamten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übergeben. Dort wird über seinen Asylantrag entschieden.
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