Schleuser in Stadelheim vor Gericht

Sechs Männer sollen Syrer und Libanesen nach Deutschland geschleust haben.
von  John Schneider
Die Klingel im Eingangsbereich zum Hochsicherheitsgerichtssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.
Die Klingel im Eingangsbereich zum Hochsicherheitsgerichtssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. © Tobias Hase/dpa

München - Das Schleusen von Flüchtlingen wird professioneller: Ein Drittel mehr Schleuser und Geschleuste hat die Bundespolizei München nach eigenen Angaben zwischen Januar und Oktober 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum festgestellt.

Im Freistaat wurden demnach in dieser Zeit 761 Schleuser und 2.434 geschleuste Flüchtlinge registriert. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es 527 beziehungsweise 1.720.

Schleuser schicken häufig Aufklärungsfahrzeuge voraus

Auffällig sei die zunehmende Professionalisierung der Schleuser, so ein Sprecher der Bundespolizei. Die würden nicht selten Aufklärungsfahrzeuge vorausschicken. Die Komplizen sollen dann prüfen, ob Fahnder der Polizei im Grenzgebiet unterwegs seien.

Zu dieser Einschätzung der Schleuser-Methoden passt ein Prozess, der am Dienstag im Gerichtssaal der JVA Stadelheim begonnen hat. Seit Dienstag müssen sich dort sechs Männer im Alter von 23 bis 40 Jahren für das Schleusen von syrischen und libanesischen Flüchtlingen nach Deutschland und Dänemark verantworten. Diese Gruppierung soll ebenfalls mit solchen Aufklärungsfahrzeugen gearbeitet haben.

Die Angeschuldigten haben laut Anklage vor allem Syrer von Griechenland aus über Mailand oder direkt nach Deutschland und Skandinavien eingeschleust. Im Jahr 2018 wurde für die Weiterschleusungen ab Mailand vorwiegend die Landroute über Österreich in den deutschen Grenzraum mittels Mietwagen benutzt.

Auch Flugschleusungen nach Deutschland organisiert

Am 22. Juli 2018 war einer der Männer dann aber auf frischer Schleuser-Tat in Österreich festgenommen worden. Für diese Tat verbüßt einer der Angeklagten dort gerade eine Haftstrafe. Zuletzt organisierten die Männer auch Flugschleusungen nach Deutschland - mit Hilfe ausgeliehener Ausweise.

Den Angeklagten blühen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zum Teil Haftstrafen von mehr als zehn Jahren, wenn sie nicht geständig sind. Gleich zu Beginn des Prozesses räumen die ersten beiden Angeklagten die Taten dann auch weitgehend ein.

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