Schlecht fürs Stadtbild

Sie sind nur noch hässlich: Die abgerissenen, umgestürzten und verblichenen Polit-Plakate, die an die Stadtratswahl erinnern. Doch die Münchner werden noch länger mit den Dreieckständern und Werbeflächen leben müssen.
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Noch schaut Josef Schmid von den Plakaten. Als nächstes kommt der Transrapid drauf.
Feindt Noch schaut Josef Schmid von den Plakaten. Als nächstes kommt der Transrapid drauf.

MÜNCHEN - Sie sind nur noch hässlich: Die abgerissenen, umgestürzten und verblichenen Polit-Plakate, die an die Stadtratswahl erinnern. Doch die Münchner werden noch länger mit den Dreieckständern und Werbeflächen leben müssen.

Der Grund: Die Plakate dürfen für den Transrapid-Bürgerentscheid am 13. April stehen und hängen bleiben. Und danach hat München auch nur eine achtwöchige Plakat- Pause: Denn ab Ende Juni dürfen die Parteien wieder werben, nämlich für die Landtagswahl am 28. September.

Zunächst steht jetzt erst einmal der Bürgerentscheid für München zum Transrapid vor der Tür: am 13. April. Nächste Woche werden rund eine Million Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Wieso Bürgerentscheid in München? Der Fall Transrapid liegt doch als bayernweites Volksbegehren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und wird am 4. April entscheiden! Das stimmt. Es geht aber um zwei getrennte Abstimmungen zu einem Thema:

Die Transrapid-Gegner wollen ein bayernweites Volksbegehren „Nein zum Transrapid“. Das wurde vom Innenministerium abgelehnt, und nun entscheidet am 4. April der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob es ein bayernweites Volksbegehren geben darf oder nicht.

Egal, wie das Urteil ausfällt, unabhängig davon wird es nur in München am 13. April einen Bürgerentscheid geben (für den sich vor allem die Freien Wähler eingesetzt haben). Sollte das bayernweite Volksbegehren abgelehnt werden, dann können die Münchner mit ihrem Stimmzettel signalisieren, wohin der Zug geht: Ob sie in der Mehrheit den auf 1,9 Milliarden Euro geschätzten Transrapid vom Hauptbahnhof zum Flughafen wollen oder nicht.

Das hat zwar für die Staatsregierung keine juristische Relevanz und bindet sie an nichts. Aber die Transrapid-Gegner wollen wenigstens Volkes Stimme in die Waagschale werfen. Allerdings gilt für einen Bürgerentscheid eine Mindestbeteiligung: Es reicht nicht, nur die Mehrheit zu haben. Der Sieger muss mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten auf seiner Seite haben. Sind es weniger, ist der Bürgerentscheid ungültig!

Weil die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden bisher sehr bescheiden war, werden auch nur 248 Wahllokale eingerichtet (statt der 663 zur Stadtratswahl).

Willi Bock

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