Schlangengift statt Medizin: Urteil im Prozess vertagt

Eine krebskranke Frau bricht eine Chemo- und Strahlentherapie ab und verlässt sich auf Kapseln mit Schlangengift. Kurz darauf stirbt die junge Mutter. Ein Gericht steht nun vor der Frage, welche Rolle ihre Heilpraktikerin bei dieser Entscheidung spielte.
von  John Schneider, Britta Schultejans/dpa
Maik S. klagt für seinen fünfjährigen Sohn vor Gericht.
Maik S. klagt für seinen fünfjährigen Sohn vor Gericht. © Sven Hoppe/dpa

München - Es ist ein außergewöhnlicher Fall: Für den kleinen Sohn klagt ein Vater nach dem Krebstod seiner Partnerin gegen deren Heilpraktikerin. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlangt der Mann im Namen des Fünfjährigen rund 170.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Maik S. geht davon aus, dass die Heilpraktikerin aus der Nähe von Passau seiner an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Lebensgefährtin dazu riet, eine Strahlentherapie abzubrechen. Die Beklagte weist den Vorwurf zurück.

Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen

Das Landgericht Passau gab ihr Recht, wies die Klage ab, Maik S. zog eine Instanz weiter vor das OLG. Er hat ein Ziel – nämlich "dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf".

Als sein Sohn im April 2015 geboren wurde, war die Mutter des Kindes schon krank. Eine Strahlentherapie brach sie aber ab, von ihrer Heilpraktikerin wurde sie unter anderem mit Präparaten aus Schlangengift, sogenannten Horvi-Präparaten, behandelt.

Ermittlungsverfahren gegen Heilpraktikerin wurde eingestellt

Die Gegenseite sieht die Sache anders. Es sei der freie Wille der Patientin gewesen, die Strahlentherapie abzubrechen, die Heilpraktikerin habe sie sogar gefragt, ob sie sich nicht vorstellen könne, diese Therapie wieder aufzunehmen: "Fühl’ mal in dich rein."

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Heilpraktikerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.
Am OLG appelliert der Vorsitzende Richter Thomas Steiner am Donnerstag, sich auf einen Vergleich zu einigen.

Vergleich: Heilpraktikerin müsste 45.000 Euro zahlen

Der Senat ist der Auffassung, dass die Heilpraktikerin ihrer Patientin nicht ausreichend klar gemacht habe, dass sie ohne Strahlentherapie sterben würde. Er sieht aber auch eine Mitschuld der Patientin.

45.000 Euro müsste die Heilpraktikerin zahlen, wenn der Vergleichsvorschlag des Gerichts angenommen wird. Ansonsten ergeht das Urteil des Senats am 25. März.

 

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