Schlangengift statt Chemotherapie: Vergleich fraglich
Spierings Partnerin war an Krebs erkrankt, ließ sich aber von der beklagten Heilpraktikerin mit Schlangengift behandeln, brach die Strahlentherapie ab und starb kurz darauf, im Oktober 2015. Strafrechtliche Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt; Spierings Klage auf Schmerzensgeld hatte das Landgericht Passau abgewiesen. Einigen sich Spiering und die Heilpraktikerin nicht noch außergerichtlich, will das OLG München am 25. März ein Urteil verkünden.
Spiering sagte, das Gericht habe 30 000 Euro Schmerzensgeld für seinen Sohn vorgeschlagen, zahlbar in Raten bis zu dessen 21. Geburtstag. Er selbst solle 15 000 Euro für den Unterhalt des Kindes bekommen. Aber er wolle die Sache dieses Jahr endgültig abschließen.
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