Schlaganfall mit drei Jahren: Vanessa im Rollstuhl

Vorschlag der Richter: Der Bereitschaftsarzt soll 10 000 Euro für eine falsche Diagnose zahlen
von  John Schneider
Vanessa im Rollstuhl: Das 11-jährige Mädchen erlitt mit drei Jahren einen Schlaganfall.
Vanessa im Rollstuhl: Das 11-jährige Mädchen erlitt mit drei Jahren einen Schlaganfall. © Torsten Huber

MÜNCHEN/HOHENWART Vanessa (11) ist linksseitig spastisch gelähmt, mit der linken Hand kann sie nichts mehr greifen, das Sprechen fällt ihr schwer.
Das Mädchen ist auf den Rollstuhl angewiesen. Der neuerliche Gerichtstermin würde sie zu sehr belasten, sagte ihre Mutter Angelika H. (39) gestern. Deswegen ist Vanessa nicht mit nach München gekommen. Vor dem Oberlandesgericht soll geklärt werden, ob das Mädchen aus Hohenwart (bei Schrobenhausen) Schmerzensgeld und Schadenersatz zusteht, weil die Ärzte einen Schlaganfall bei ihr zu spät erkannten.

Sie war drei Jahre alt, als es passierte. Das kleine Mädchen torkelte durchs Wohnzimmer, ließ ein Glas fallen und eckte am Stuhl an. Doch der Bereitschaftsarzt glaubte nach der Schilderung der Symptome am Telefon nicht an eine neurologische Ursache. „Es war ein Fehler, dass ich eine Lymphdrüsenschwellung diagnostiziert habe", wird er später im Prozess zugeben.
Doch er ist nicht der einzige, der sich irrt. Am nächsten Morgen nässt das Kind ein. Die Eltern fahren zur Kinderärztin. Die schickt sie in die Kinderklinik. Doch auch im Krankenhaus vermutet man zunächst nur eine Medikamentenvergiftung. Erst ein paar Stunden später werden die Symptome eindeutiger, ein Pupillentest schafft Klarheit. Eine Computer-Tomographie wird durchgeführt – und der Schlaganfall erkannt.
Dennoch schmettert das Landgericht Ingolstadt die Klage ab. Die Richter sind der Meinung, dass sich bei einer früheren Einweisung in eine Klinik an Vanessas Gesundheitszustand nichts geändert hätte.

Auch Gutachter Wolfgang Rascher, Direktor der Erlanger Kinderklinik, erklärt gestern noch einmal, dass die beschriebene Symptomatik bei Vanessa nicht notwendigerweise auf einen Schlaganfall habe schließen lassen.
Das Gericht schlug angesichts des groben Behandlungsfehlers dennoch eine Zahlung von 10<TH>000 Euro des Arztes an Vanessa vor. Aus Kulanzgründen, denn selbst, wenn das Kind sofort in die Klinik überwiesen worden wäre, hätte sich an den dramatischen Folgen wohl nichts geändert, sagen die Richter.
Angelika und Andreas H. (38) sind zwar enttäuscht, aber sie akzeptieren den Vorschlag.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.