Schläge waren Mordversuch

MÜNCHEN - Höchststrafe zehn Jahre: Schweizer Schüler wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt
Nach Überzeugung der Münchner Ankläger verhinderten Passanten einen Mord auf offener Straße: Am 30.Juni griffen drei Schweizer Schläger in der Münchner Innenstadt fünf Menschen an. Sie ließen erst von einem ihrer Opfer ab, als Zeugen laut nach der Polizei riefen, erklärt Oberstaatsanwalt Hajo Tacke.
Anklage wurde am 2.November erhoben. Die drei Schüler sollen demnach wegen gemeinschaftlichen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht gestellt werden. Bei zwei Taten war die Vorgehensweise so brutal, dass die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord ausgeht. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe liegen vor. 34 Zeugen und neun Sachverständige sind für den Prozess vorgesehen.
Als Motiv gab einer der drei Schläger laut Staatsanwaltschaft an, es wäre darum gegangen, „ein bisschen Spaß zu haben“. Die Anklage geht davon aus, dass sich die drei alkoholisierten Schweizer im Nußbaumpark dazu verabredeten, beliebige Passanten zu attackieren.
Der Tatablauf stellt sich für die Ermittler so dar: Zunächst wurden drei Männer, einer von ihnen schwer behindert, angegriffen. Zwei der Schüler gingen dabei mit „massiver und lebensgefährlicher Gewalt gegen den Kopf“ ihrer Opfer vor.
Die drei Schläger liefen weiter. Am Sendlinger-Tor-Platz dann der nächste Gewalt-Exzess. Ein Passant wurde von zwei Tätern mit Faustschlägen zu Boden gebracht und gegen den Kopf getreten. In der Sonnenstraße dann der letzte Angriff. Ein zufällig anwesender Passant wurde diesmal sogar von allen drei Schülern angegriffen. Sie schlugen ihm laut Anklage „wuchtig gegen den Kopf“. Die Hilfeschreie von Passanten retteten ihm vielleicht das Leben.
Die Gegenseite bleibt weiter stumm. Christian Finke, Anwalt von Benji D., möchte „aus Gründen der Professionalität“ vorerst keine Stellungnahme zur Anklage abgeben. Prozessbeginn wird wohl im ersten Quartal 2010 sein. Das Verfahren wird voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Nach dem Jugendstrafrecht drohen den Tätern Höchststrafen von zehn Jahren. John Schneider