Schilderwald für den Umweltschutz

MÜNCHEN - Jetzt wird es für alte Autos in München ernst. Denn vom 1. Oktober an bekommt München eine eigene Umweltzone - mit zahlreichen Ausnahmen. Gleich 337 Schilder weisen die Umweltzone aus.
Durch den Schilderwald in die Umweltzone: Vom 1. Oktober an dürfen Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 1 und schlechter und alle Benziner ohne geregelten Katalysator nur noch in Ausnahmefällen in das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings einfahren. Um die Umweltzone zu markieren, werden 337 Schilder aufgestellt.
Durch EU-Verordnungen und nach einschlägigen Gerichtsurteilen sind Stadt und Land gezwungen, „Luftreinhaltepläne“ aufzustellen. Der erste Schritt war das Durchfahrtverbot für Transit-Lkw, das seit dem 1. Februar in München gilt. Der zweite wird die Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings (ohne den Ring selbst) ab Oktober. Sie gilt probeweise für ein Jahr. Sollten sich die Luftverhältnisse nicht deutlich bessern, soll sie wieder aufgehoben werden.
Plakette für fünf Euro
Von den rund 730000 Pkw und Lkw in München sind nach Berechnungen des KVR etwa 35293 betroffen (davon sind 9947 in der Umweltzone gemeldet). Wieviele Fahrzeuge von außerhalb es trifft, kann das KVR nicht schätzen.
Wer darf in die Umweltzone fahren? Alle Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette. Sie gibt es für fünf Euro überall dort, wo TÜV und Abgasuntersuchungen gemacht werden.
Das findet man über den Emissionsschlüssel im Kfz-Schein: Auf älteren Papieren (vor 2005) sind die zwei letzten Ziffern im Feld „zu 1“ maßgeblich. Auf neueren Scheinen im Feld 14.1. Der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhält und nicht in die Umweltzone einfahren darf, entsprechen die Nummern 00 bis 13, 15 und 17.
Doch diese Ausnahmen lässt der Bund zu:
Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder mit roten 07er-Kennzeichen
Mobile Maschinen, Arbeitsmaschinen, Landwirtschaftliche Zugmaschinen
Zwei- und dreirädrige Kfz
Krankenwagen, Arztwagen
Fahrzeuge, mit denen außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder hilflose Personen gefahren werden. Sie müssen den Vermerk „aG“, „H“ oder „BI“ im Schwerbehindertenausweis haben (auf Antrag erhalten sie kostenlose Ausnahmegenehmigungen).
Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Militär (nur der Nato!), Zoll.
Darüber hinaus wird es spezielle Münchner Ausnahmen geben (für die ausnahmslos eine kostenpflichtige Sondergenehmigung beantragt werden muss). Sie gelten nur für ein Jahr für:
Marktkaufleute und Schausteller für Oktoberfest, Dulten, Frühlingsfest, Tollwood und Christkindlmärkte
Lieferverkehr der Großmarkthalle über die Schäftlarnstraße
Fahrzeuge, die zum Autoreisezug am Ostbahnhof wollen
Generell ausgenommen werden in München Personen mit einem EU-einheitlichen Behindertenparkausweis oder einem Bayerischen Behindertenparkausweis (für sie gibt es auf Antrag eine kostenlose Ausnahmegenehmigung
Anwohner und Gewerbe mit Sitz in der Umweltzone
Lieferanten für Geschäfte, Apotheken, Schlacht- und Viehhof. Brennstofffahrzeuge. Oder für Veranstaltungen
Handwerker und Pflegedienste
Fahrten zum Arzt (aber nur zu besonderen Terminen wie Dialyse, Reha etc)
und Schichtarbeiter – wenn kein MVV fährt.
Antrag über die KFZ-Zulassungsstelle
Den Antrag muss man bei der Stadt stellen (Kfz-Zulassung). Das geht aber jetzt noch nicht, da die Abteilung erst aufgebaut werden muss. Die Gebühren stehen schon fest: Anwohner zahlen 50, Gewerbetreibende aus der Umweltzone 120 Euro. Wenn ein Kfz umgerüstet wird, kostet eine Übergangserlaubnis zehn Euro. Willi Bock