Schiffsschraube reißt Bub Schädeldecke auf!

Elfjähriger verunglückt bei einem Feriensommerfest mit einem Schlauchboot des Technischen Hilfswerks: Der Vater (43) klagt auf 12000 Euro Schmerzensgeld.
Torsten Huber |
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Vater Mathias S. (43) zeigt im Gerichtssaal ein Foto von seinem Sohn nach dem Bootsunfall.
th Vater Mathias S. (43) zeigt im Gerichtssaal ein Foto von seinem Sohn nach dem Bootsunfall.

München - Es ist ein schöner Sommertag. 27 Grad, Sonne satt. Die Gemeinde Ainring bei Freilassing lädt zum Feriensommerfest mit Action-Bootsfahrten über die Saalach. Der damals 11-jährige Stefan S. sitzt auf dem Außenschlauch eines Schlauchbootes des Technischen Hilfswerks (THW).

Mit ihm sitzen noch sieben Personen im Boot. Bei 21 Stundenkilometern macht der Bootsmann eine 180-Grad-Linkswende. Dabei stürzt der Schüler ins Wasser – und die Motorschraube schlitzt dem Buben die Schädeldecke auf.

Seit dem Unfall 2009 klagt sein Vater Mathias S. (43) gegen die Bundesrepublik Deutschland, der das THW unterstellt ist, auf 15000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Verfahren ist jetzt bei dem Oberlandesgericht in München anhängig.

Der Vater sagt: „Der Schädel ist offen gewesen. Im Hirn steckten Knochensplitter. Mein Bub leidete heute noch, mit 15, darunter. Er muss oft Schmerzmittel einnehmen.“ Der Bootsführer habe den Fahrgästen nur gesagt, man müsse sich festhalten. Stefan S. hat als einziges von mehreren Kindern auf der rechten Bootsaußenwand gesessen.

Anwalt Reinhard Hauff: „Wegen der Fliehkräfte hätte der Bootsführer das Kind ins Boot setzen müssen.“ Das sieht BRD-Anwalt Wolfgang Schwarz anders und weist auf ein merkwürdiges Gutachten hin: „Demnach waren bei dem Manöver keine Fliehkräfte vorhanden.“

Der Senatsvorsitzende Richter Wilhelm Schneider sagt: „Das Gutachten kippe ich Ihnen, ohne den Gutachter zu hören. Zu behaupten, dass es keine Fliehkraft gibt, ist Unsinn!“ Der Senat will einen Vergleich: 5000 bis 10000 Euro. Beide Parteien lehnen ab. Am 26. Juni fällt ein Urteil.

 

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