Scherzanruf bei der Polizei: Amtsgericht München verurteilt Schüler (20)

Ein Schüler hat spaßeshalber den Notruf der Polizei alarmiert und einen Herzinfarkt vorgetäuscht. Das Münchner Amtsgericht verurteilte den 20-Jährigen deshalb jetzt.
von  AZ
Der junge Mann hat die Polizei alarmiert und einen Herzinfarkt vorgetäuscht. (Symbolbild)
Der junge Mann hat die Polizei alarmiert und einen Herzinfarkt vorgetäuscht. (Symbolbild) © Sophia Weimer/dpa

München - Mit der Strafe ist der 20-Jährige noch ganz gut weggekommen, möchte man meinen. Wegen Missbrauchs von Notrufen hat die zuständige Jugendrichterin am Amtsgericht München einen Schüler zur Ableistung von sechzehn Stunden gemeinnütziger Arbeit und Teilnahme an fünf Beratungsgesprächen in einer Jugendhilfeeinrichtung verurteilt.

Der junge Mann aus Taufkirchen hatte Anfang Januar 2019 den Notruf der Polizei alarmiert – und das, obwohl überhaupt kein Notfall vorlag. Gegenüber der Polizei sagte er am Telefon, dass er einen Herzinfarkt habe. Anschließend nannte er seinen Namen und aktuellen Aufenthaltsort. Auf die Frage des Polizeibeamten, welche gesundheitlichen Anzeichen er habe, sagte er, dass er heute eine Menge LSD genommen habe.

Nur fünf Minuten später wählte der 20-Jährige erneut den Notruf – am Telefon teilte er mit, dass sein vorheriger Anruf nur ein Witz gewesen sei. Dem Protokoll der Polizei zufolge soll er dabei gestammelt und gelacht haben.

Notruf gewählt: Scherz oder Ernst?

In der Verhandlung stellte der Beschuldigte den Sachverhalt dann etwas anders dar. Demnach war er mit Freunden unterwegs und rauchte einen Joint. "Ich weiß nicht, was drin war. Ich fing an zu halluzinieren, ich spürte mein Herz. Es ging sehr schnell. Ich bekam Panik. Meine Freunde sollten den Notruf wählen", so der Schüler vor Gericht.

Doch die Freunde alarmierten wegen der Drogen vor Ort nicht die Polizei. Deswegen wählte er schließlich selbst den Notruf: "Ich rief dann die 110 oder die 112 an. Die unter der einen Nummer wollten aber so viel von mir wissen, da legte ich einfach auf. Ich rief dann die andere Nummer an."

Den Aussagen des 20-Jährigen zufolge ging er danach zu einem Freund, wo er auch übernachtete. Dort angekommen, fühlte er sich bereits nach wenigen Minuten besser. "Ich rief dann nochmal die Nummer an und sagte, es geht mir besser, aber sie meinten, sie sind schon da. Sie kamen dann auch in die Wohnung. Sie fragten, wer angerufen hat. Ich sagte, ich habe angerufen. (...) Sie fragten dann, warum ich den Notruf gewählt habe. Ich bekam Panik, dachte, ich müsste mit ins Krankenhaus und drin bleiben. Ich sagte dann, der Anruf war ein Scherz."

Schüler gibt sich vor Gericht reumütig

Der Schüler stand nachweislich unter Alkohol- und Drogeneinfluss – laut eigener Aussage hatte er eine halbe Flasche Whisky mit Cola, Bier und Gin Tonic getrunken. In seinem letzten Wort vor Gericht zeigte er sich reumütig: "Ich bin schuldig und habe Kacke gebaut. Was soll ich sonst sagen?!"

Die Schilderung des 20-Jährigen sah die Richterin als Schutzbehauptung an, "da dem Angeklagten sein Verhalten erkennbar peinlich ist". Sie ist sich sicher, dass sich der Schüler lediglich einen schlechten Scherz bei der Polizei erlauben wollte.

Das Gericht wandte beim Urteil Jugendrecht an, "da behebbare Reifeverzögerungen zum Tatzeitpunkt nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden können".

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