Scheingrab für Haustiere? Kurioser Streit vor Münchner Gericht

Eine Münchnerin hatte eine Katze und zwei Hunde auf einem Tierfriedhof begraben lassen. Jetzt wurde sie verklagt und soll fast 1.000 Euro nachzahlen.
von  John Schneider
Ein Streit um Tiergräber landet vor Gericht. (Symbolbild)
Ein Streit um Tiergräber landet vor Gericht. (Symbolbild) © imago images / Arnulf Hettrich

München - Die beiden Hündinnen Klara und Samantha und die Katze Sophie erreichten alle ein gesegnetes Alter. Ihre Besitzerin wollte ihren geliebten Haustieren wohl ein ehrendes Andenken bewahren und ließ die drei in den Jahren 2000 bis 2006 auf einem Tierfriedhof begraben.

Jetzt ist aber noch einmal ein alter Streit um die toten Tiere aufgeflammt. Der Betreiber des Tierfriedhofs hat die Münchnerin verklagt. Sie soll Grabmiete nachzahlen und die Gräber räumen. Es geht um fast 1.000 Euro, die die Münchnerin dem Ingolstädter Tierfriedhof an Grabmiete schuldig geblieben sein soll.

Münchnerin verlangt Grabverlängerung für ihre verstorbenen Haustiere

Die Klage hat ein kurioses Vorspiel: Zwischen den Parteien gab es zwischen den Jahren 2006 und 2008 bereits Auseinandersetzungen um die Auflösung der Gräber.

Die Münchnerin monierte unter anderem im Januar 2008 eine gestutzte Wacholderpflanze. Sie verlangte damals zudem eine Grabverlängerung, da ein ursprüngliches Grab Teil eines Weges geworden sei, die deswegen versetzte Grabfläche nur mehr ein "Scheingrab" sei.

Die Frau sei überfordert, glaubte der Kläger damals und hatte sogar im Mai 2008 erfolglos eine gesetzliche Betreuung für die Münchnerin angeregt. Diese hatte auch rufschädigende Schreiben an die Justizkasse, den Arbeitgeber des Bruders des Klägers sowie an den Oberbürgermeister von Ingolstadt geschrieben.

Skurriler Streit um Tiergräber landet vor Gericht

Im selben Jahr ließ die Beklagte die Grabtafeln entfernen. Der Vertrag mit dem Friedhof wurde aber zunächst von keiner Seite gekündigt. Als der Betreiber dann 2013 für die vier Jahre davor die Grabmiete abbuchen lassen wollte, blitzte er bei der Bank ab.

Die Münchnerin erklärt im Prozess, keine Gräber zu unterhalten und vom Kläger schon lange Zeit, jedenfalls die letzten Jahre, nichts mehr gehört zu haben. Warum also zahlen?

Die Amtsrichterin gibt ihr Recht. Der Antrag auf Räumung sei schon deshalb unzulässig, weil nicht genau beschrieben werde, wo die zu räumenden Gräber sind.

Mietansprüche für Tiergräber werden nicht geltend gemacht

Aber auch in der Sache komme der Kläger mit dem Räumungsantrag nicht durch: "Die Beklagte trägt vor, seit 2008 den Tierfriedhof nicht mehr besucht zu haben und erklärt, dort kein Grab zu haben."

Selbst der Kläger habe erklärt, dass bereits Räumungsarbeiten stattfanden. Die Richterin geht deshalb davon aus, dass der Betreiber frei über die Flächen der Tiergräber verfügen kann.

Auch der Antrag auf Grabmiete sei unbegründet: Die letzte Bestattung fand 2006 statt, 2008 wurde zuletzt Miete gezahlt. Erst fünf Jahre später wurde erfolglos ein Mietanspruch geltend gemacht. Statt die Sache weiter zu verfolgen, passierte aber erstmal gar nichts. Und auch die Ansprüche auf die Mieten der Jahre 2014 bis 2017 wurden vom Kläger nicht geltend gemacht.

Erst in einem Mahnantrag vom Oktober 2018 wurde wieder Miete für die Gräber verlangt. Fünf Jahre habe er sich also nicht gerührt. Die Münchnerin durfte laut Richterin deshalb davon ausgehen, dass sich der Vertrag erledigt hatte.

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