Schatzi vor dem Aus

Zu jung für einen Oldtimer, zu alt für die Umweltzone: Familie kämpft um ihren Audi. Wir brauchen noch vier Jahre bis zum offiziellen Oldtimer, der dann wieder uneingeschränkt fahren darf . . .“
von  Abendzeitung
"Schatzi" darf nicht mehr in die Münchner Innenstadt.
"Schatzi" darf nicht mehr in die Münchner Innenstadt. © Gregor Feindt

MÜNCHEN - Zu jung für einen Oldtimer, zu alt für die Umweltzone: Familie kämpft um ihren Audi. Wir brauchen noch vier Jahre bis zum offiziellen Oldtimer, der dann wieder uneingeschränkt fahren darf . . .“

Das Auto ist in bestem Zustand, hat gerade Tüv- und Abgasprüfung mit Bravour geschafft. Und trotzdem macht es seinem Besitzer Klaus-Rüdiger Wilde große Sorgen. Denn der Audi 100, Baujahr 1982, hat keinen Kat. Es gibt auch keine Nachrüst-Lösung. Und deshalb muss er eigentlich in der Garage bleiben. Der Grund: Wilde wohnt innerhalb der seit 1. Oktober gültigen Münchner Umweltzone. Deswegen darf er den Wagen eigentlich nicht mehr benützen.

„Alle Innenstadt-Fahrten erledigen wir mit dem Fahrrad“, erklärt der Münchner, der die jetzt in der Stadt geltende Feinstaubverordnung schlicht als „Enteignung“ bezeichnet. „Es geht also nur um das Hinausfahren und wieder Zurückkommen.“

Lediglich 2500 Kilometer legt Familie Wilde – längst fährt auch die beim Kauf noch gar nicht geborene Tochter Christiane mit dem auf den schönen Namen „Schatzi“ getauften Ingolstädter – pro Jahr mit dem guten Stück zurück: „Die Benzinkosten dafür betragen inzwischen ziemlich genau die Hälfte der gigantischen Strafsteuer von 560 Euro im Jahr.“ Und der Schadstoff-Ausstoß hält sich sowieso in Grenzen.

Die auf ein Jahr befristete – und mit einer Gebühr belegte – Gnadenfrist für Anlieger hält Wilde für „ein Aufschieben, aber keine Lösung: Wir brauchen noch vier Jahre bis zum offiziellen Oldtimer, der dann wieder uneingeschränkt fahren darf . . .“

Noch gibt's kein Bußgeld

Dass sogar die „wirklich unnützen Spaßfahrzeuge wie Trikes und Quads keine Plakette brauchen, ist für Klaus-Rüdiger Wilde der endgültige Beweis dafür, dass die Feinstaubverordnung weder effektiv noch verhältnismäßig ist – eigentlich Grundvoraussetzungen für Gesetze.

Im Moment spielt der Münchner auf Zeit. Denn bis zum 31. Dezember setzt’s für ertappte Plaketten-Sünder nur eine Belehrung, aber kein Bußgeld (40 Euro) und keinen Punkt in Flensburg. Trennen will er sich jedenfalls nicht von seinem langjährigen Wegbegleiter. Warum auch: „Der funktioniert – was will man mehr?“

Rudolf Huber

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