Schädelbruch nach Thekensturz: Frau verklagt Milchbar

München - Claudete B. (40) war in die Milchbar gekommen, um ausgelassen zu feiern. Doch der Abend endete mit einem Unfall: Die Floristin, die auf der Theke tanzte, stürzte und brach sich den Schädel. Seither ist sie arbeitsunfähig. Jetzt hat sie den Club verklagt.
Nüchterne Stammgäste dürfen auf der Theke tanzen
Von der Milchbar an der Sonnenstraße will sie ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Der Club habe seine Verkehrssicherheitspflichten verletzt. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht wies der Anwalt des Clubs die Vorwürfe zurück. Es sei generell nicht erlaubt, auf der Theke zu tanzen. Es gebe lediglich Ausnahmen für Stammgäste, die für ein Lied auf die Theke klettern dürften – sofern sie nüchtern sind.
So stellten das auch Barkeeper dar, die das Gericht als Zeugen vernommen hat. Ihre Anwältin, Stephanie Erdmann, bezeichnete die Ausführungen der Milchbar-Mitarbieter als "lebensfremd". Selbst wenn es eine Regelung gebe, nach der nur Stammgäste auf der Theke tanzen dürften, sei das für ihre Mandantin so nicht erkennbar gewesen – schließlich habe sie niemand aufgefordert, die Theke wieder zu verlassen.
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Außerdem: "Keiner kann mir sagen, dass um fünf Uhr morgens nur nüchterne Stammgäste nach vorheriger Genehmigung dort hinauf dürfen." Das Landgericht sah die Sache jedoch anders. Von einer Theke an sich gehe noch keine Gefahr aus. Wer hochklettere müsse wissen, dass man auch hinunterfallen kann.
Anders wäre es gewesen, wen die Milchbar Menschen aktiv aufgefordert hätte, dort oben zu tanzen – doch dafür gibt es keine Zeugen.